Gerichtsprozess
Schwere Komplikation – Arzt fälscht OP-Zustimmung
Ein Neurochirurg muss sich für eine schwere Komplikation bei einem Eingriff verantworten, der ohne Einverständniserklärung durchgeführt wurde.
Ein Neurochirurg steht in Lausanne (Schweiz) vor Gericht. Ihm wird vorgeworfen, eine Patientin unzureichend über Risiken einer Schädeloperation aufgeklärt zu haben. Die Operation führte zu einer schweren Komplikation, nach der die Frau ihr rechtes Auge verlor. Die Anklage lautet auf schwere Körperverletzung durch Fahrlässigkeit, Urkundenfälschung und versuchten Versicherungsbetrug. Dem Mediziner droht eine Freiheitsstrafe.
Dramatische Folgen für Patientin
Im Februar 2015 ließ sich die Klägerin, die laut "24heures" damals in ihren 30ern war, von dem Spezialisten operieren, um einen unter der Schädeldecke liegenden Knoten entfernen zu lassen. Während des Eingriffs kam es jedoch zu einer schwerwiegenden Komplikation, die das rechte Auge der Patientin irreparabel schädigte.
Trotz sofortiger Überweisung in eine Augenklinik und mehrerer Folgeoperationen konnte das Auge nicht gerettet werden. Seitdem trägt die Frau eine Augenprothese, die sie aufgrund anhaltender Schmerzen nur eingeschränkt tragen kann. Die Folgen der Operation haben ihr Leben dramatisch verändert: Sie arbeitet nur noch zu 50 Prozent und berichtet von erheblichen Einschränkungen in ihrem Alltag und bei ihren Freizeitaktivitäten.
Sie sei nicht ausreichend über Risiken informiert worden
Die Klägerin wirft dem Arzt vor, sie nicht ausreichend über die Risiken des Eingriffs informiert zu haben. Während der Konsultation habe er die Operation als Routineeingriff dargestellt und ihr keine realistische Einschätzung möglicher Komplikationen vermittelt. Auch kritisiert sie, dass die Operation nur zwei Tage nach der ersten Konsultation angesetzt wurde, ohne ihr Zeit für eine gründliche Abwägung oder die Einholung einer Zweitmeinung zu lassen.
Ein zentraler Punkt des Verfahrens ist die fehlende schriftliche Einverständniserklärung, die die Patientin vor der Operation hätte unterschreiben müssen. Dieses Dokument ist rechtlich notwendig, um die informierte Zustimmung des Patienten zu bestätigen und den Arzt im Falle von Komplikationen abzusichern.
Arzt fälscht Dokument
Im Rahmen eines zivilrechtlichen Verfahrens stellte sich heraus, dass das Formular fehlte. Daraufhin erstellte der Arzt nachträglich ein gefälschtes Dokument, um die Lücke zu schließen. Vor Gericht gestand er die Fälschung und erklärte, aus Panik gehandelt zu haben.
Der Beschuldigte betont, er habe die Klägerin mündlich über die Risiken aufgeklärt – niemand lasse sich ohne Zustimmung operieren. Ein medizinischer Gutachter stützt diese Aussage teilweise: Der Eingriff sei technisch korrekt gewesen, und die Komplikationen seien nicht vorhersehbar gewesen. Die Entscheidung für die Operationsmethode sei medizinisch vertretbar gewesen, auch wenn sie zu einem tragischen Ergebnis geführt habe.
Freiheitsstrafe droht
Das Gericht muss nun klären, ob der Arzt durch die fehlende schriftliche Einwilligung, die nachträgliche Fälschung und die Folgen des Eingriffs strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden kann.
Neben einer Freiheitsstrafe drohen ihm auch berufliche Konsequenzen. Die Klägerin leidet weiterhin unter den Folgen der Operation und verlangt Gerechtigkeit.
Für den Mediziner gilt die Unschuldsvermutung.
Auf den Punkt gebracht
- Ein Neurochirurg steht in Lausanne vor Gericht, weil eine Patientin nach einer Schädeloperation ihr rechtes Auge verlor und ihm vorgeworfen wird, die OP-Zustimmung gefälscht zu haben.
- Die Anklage umfasst schwere Körperverletzung durch Fahrlässigkeit, Urkundenfälschung und versuchten Versicherungsbetrug, was dem Arzt eine Freiheitsstrafe und berufliche Konsequenzen einbringen könnte.