Politik

Nun fix: Tests im Hotel gelten nicht beim Wirten

In der ORF-"Pressestunde" enthüllte Ministerin Elisabeth Köstinger: Hotel-Tests werden nicht als Eintrittstest für die Gastronomie anerkannt.

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Am 19. Mai sperren Hotels und Lokale wieder auf - mit strengen Regeln.
Am 19. Mai sperren Hotels und Lokale wieder auf - mit strengen Regeln.
apa/picturedesk ("Heute"-Montage)

Tourismusministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP) war am Sonntag zu Gast in der ORF-"Pressestunde". Hier sprach sie über die EU-weite Einführung des Grünen Passes, die Öffnungen in Österreich sowie über die Eintrittstests. Zu den genauen Details rund um die anstehenden Öffnungen sagte die Ministerin nicht viel. Allerdings verriet sie, dass am Montag im Rahmen eines weiteren Gipfels das "Wie" der Öffnung besprochen werde. 

 "Es wird morgen ein Vielfaches mehr Klarheit geben", sagte sie in Bezug auf den bevorstehenden Gipfel mit den Landeshauptleuten. Dort werden die Details zur Hotel-Öffnung besprochen und in eine neue Verordnung "gegossen".

Bei dem Punkt "Eintrittstests" wurde es spannend: Denn angesprochen auf die Teststrategie in der Hotellerie erklärte sie, wie und mit welchen Regeln die Branche hochgefahren werden soll. Wie schon bekannt, werden als Eintrittstests PCR-, Antigen- und überwachte Schnelltests anerkannt. Für Gastronomie und Hotellerie kündigte sie in diesem Zusammenhang an, dass diese mit Gratistests versorgt werden sollen, "damit es vor Ort so einfach wie möglich gehen kann".

Hotel-Test gilt nicht fürs Beisl ums Eck

Köstinger stellte dann klar, dass ein Test jeweils nur für eine Betriebsstätte gelten wird. Das bedeutet: Besucht man also einen Wirten in der Nähe, muss man auch dort dann einen Schnelltest durchführen (natürlich nur, sofern man kein gültiges Antigen- oder PCR-Testergebnis hat).

"Der [Schnelltest] wird nur für die Betriebsstätte gelten, weil er ja ein Vielfaches weniger sensibel ist als beispielsweise die Antigen- oder PCR-Tests", so die Begründung der Ministerin.

Dies sei auch eine der Forderungen der Gesundheitsexperten gewesen, "die da eine ganz gute Einschätzung haben", heißt es weiter. Laut Köstinger sei es zwar kompliziert mit all den verschiedenen Tests, die unterschiedlich gelten, doch dies sei die Freiheit, die man dadurch erlange, allemal wert. Außerdem betonte sie an dieser Stelle: "Jeder Test hilft bei der Bekämpfung der Pandemie."

Grüner Pass

Auch sprach sie über die EU-weite Einführung des Grünen Passes – allerdings zweifelt sie an einer baldigen Einigung zu dem Corona-Zertifikat. Sollte der Grüne Pass, der das Reisen ermöglichen soll, bis zum Sommer nicht in Absprache mit allen EU-Staaten stehen, so wolle Österreich bilateral mit Nachbarstaaten Vereinbarungen treffen.

 Hierzulande werde der grüne Pass noch vor einer EU-Lösung umgesetzt und Türen in die Gastronomie, Hotellerie und Dienstleistungen öffnen. 

Mit den Öffnungen am 19. Mai wird ein Zutritt vorerst nur mit negativem Testnachweis, einem Impfnachweis oder einer Bestätigung über eine Genesung möglich sein. Ab Anfang Juni soll es in Österreich dann auch als grünen Pass eine App bzw. Webanwendung mit QR-Code geben. (Mehr dazu hier >>

EU-Lösung unverzichtbar

Klar sei jedenfalls, dass es den Grünen Pass so bald wie möglich auch EU-weit geben müsse: 

"Als Tourismusland ist für uns eine europaweite Lösung unverzichtbar", so Köstinger.

Aber auch andere Tourismusländer machten Druck. "Österreich wird bilateral mit Nachbarstaaten Abkommen ausverhandeln, so es keine EU-Lösung gibt." Die EU-Staats- und Regierungschefs verschoben diese Thematik jedoch auf den nächsten EU-Gipfel. Was in den einzelnen Ländern mit dem Grünen Pass möglich ist, entscheidet der jeweilige Nationalstaat. In Österreich gilt man am 22. Tag nach der Erstimpfung als immun und kann etwa auf ein Schnitzel zum Wirt. In allen anderen Ländern gilt dies allerdings erst nach der zweiten Teilimpfung.

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