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Schilder-Chaos in Wien – Lieferant soll doppelt brennen

In Wien-Neubau sorgte eine Doppel-Strafe bei einem Lieferanten für Unmut. Trotz klarer Beschilderung war die Parklage ziemlich undurchsichtig.

Robert Cajic
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    Letzte Woche sorgte dieses Schild für Wut bei einem Wiener Lieferanten!
    Letzte Woche sorgte dieses Schild für Wut bei einem Wiener Lieferanten!
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    In der Wimpergerstraße im 7. Wiener Bezirk löste eine Baustelle ein wahres Schilder-Chaos aus. Aufgrund von Bauarbeiten wurden mehrere Parkplätze gesperrt – dafür bekamen Lieferant auf einem Anrainerparkplatz die Möglichkeit, ihrer Arbeit nachzugehen. Für einen Parksheriff zählte dies aber nicht – er strafte einen Lieferanten gleich doppelt ab.

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    "Heute"-Leser Burim ging Anfang Juni wie immer seiner Arbeit nach und parkte für die Lieferung von Ware seinen Wagen in einer Ladezone aus. Bei der Rückkehr zu seinem Fahrzeug druckte ein Parksheriff bereits eine Strafe aus – dann kam es zu einer heftigen Diskussion: "Die Parkfrau sagte mir einfach, dass trotz des Ladezonen-Schildes hier die Anrainerzone gilt! Das macht null Sinn!"

    Doch für Burim kam es gleich doppelt teuer: Da er nicht nur in der vermeintlichen Anrainerzone stand, sondern auch zuvor keinen gültigen Parkschein entwertet hatte, gab es gleich zwei Strafen in Höhe von je 36 Euro. Argumente gegen die Organstrafverfügungen erschienen dem Wiener sinnlos: "Sie hat mir einfach gesagt, dass ich Pech habe!"

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    Doch wie kann eine Ladezone gleichzeitig auch ein Anrainerparkplatz sein? Für den ÖAMTC ein Ding der Unmöglichkeit: "Die Frage ist gar nicht so einfach zu beantworten. Klar ist, dass für die 'Ladezone' keine Anrainereigenschaft erforderlich ist. Wird also tatsächlich ohne Pause geladen, darf es dafür keine Strafe geben", so ÖAMTC-Rechtsexperte Nikolaus Authried.

    Auf Anfrage von "Heute" bestätigte auch die zuständige MA67, dass "Anrainer- und Ladezonen nicht gleichzeitig gelten können. Hinsichtlich der Beanstandung in der Anrainerzone liegt daher ein Irrtum des meldungslegenden Organs vor, da zu diesem Zeitpunkt die Ladezone in Kraft war." Die Doppel-Strafe gegen den Wiener Lieferanten ist somit gegenstandslos – Burim darf sich die schier fälligen 72 Euro behalten.

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