Politik
Sänger von "Anti-Grasser-Song" fordern Geld
Grassers Anwalt hat zu Beginn des Prozesses das Anti-Grasser-Lied "Karl-Heinz" erwähnt und den Text vorgelesen. Die Künstler fordern eine Entschädigung.
Es war eine der absurdesten Situationen des noch jungen Buwog-Prozesses: Um die "mediale Vorverurteilung" seines Mandanten Karl-Heinz Grasser zu zeigen, wollte Rechtsanwalt Manfred Ainedter das Anti-Grasser-Lied "Karl-Heinz" im Gerichtssal abspielen.
Das scheiterte am Nicht-Vorhandensein einer Tonanlage. Stattdessen las Ainedter den Liedtext vor. Den Urhebern des Liedes, Christoph&Lollo, gefällt das gar nicht. Sie haben einen Facebook-Eintrag zum Thema verfasst.
++ "Heute" tickert live aus dem Gerichtssaal ++
"Abteilung Vorverurteilung und Medienhetze"
"Uns wurde zugetragen, dass Sie große Fans von uns sind", heißt es an Grasser und seinen Anwalt gerichtet. "Das freut uns sehr."
Christoph & Lollo geben an, von der "Abteilung Vorverurteilung und Medienhetze" zu sein.
"Wegen der durch Sie getätigten nicht genehmigten öffentlichen Verwendung unseres geistigen Eigentums, den von Ihnen fehlerhaft und öffentlich sowie ebenfalls nicht genehmigten Zitierungen unseres geistigen Eigentums, wegen der durch Sie getätigten Unterstellungen und Vorwürfe gegen unsere Personen und unser Schaffen" bitten die Künstler um die Überweisung eines "angemessenen Geldbetrags".
Der Einfachkeit halber schlagen sie vor, einfach "70 Stunden zum Stundensatz der Kanzlei Ainedter & Ainedter" zu verrechnen.
Buwog-Prozess: Worum geht es?
Buwog-Prozess: Die Angeklagten
(lu)