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Salzburg und Vorarlberg legen Sperrstunde zurück

In Salzburg und Vorarlberg ist eine Ausnahme von der strengen Sperrstundenregelung geschaffen worden. Hotelgäste dürfen bis 1 Uhr konsumieren.

Jochen Dobnik
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Vorarlberg und Salzburg haben die Bewirtung von Hotelgästen wieder erlaubt.
Vorarlberg und Salzburg haben die Bewirtung von Hotelgästen wieder erlaubt.
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Die aufgrund der Coronavirus-Pandemie verfügte Vorverlegung der Sperrstunde auf 22 Uhr gilt seit Dienstag nicht mehr für Übernachtungsgäste von Hotels in Salzburg und Vorarlberg. Diese dürfen ab sofort wieder bis 1 Uhr konsumieren.

Rettungsanker für viele Betriebe

Die Vorverlegung der Sperrstunde durch die Bundesregierung erhitzte die Gemüter. Viele Gastronomiebetreiber sehen dadurch ihre Existenz bedroht. Hotelbetreiber im Montafon wollten das nicht weiter hinnehmen und hatten sogar eine Petition gestartet.

Seit Montag sind die Bundesländer dafür zuständig, Vorarlberg und Salzburg haben rasch reagiert und die Bewirtung von Beherbergungsgästen in Beherbergungsbetrieben wieder erlaubt.

Zieht Tirol jetzt nach?

Die Österreichische Hoteliervereinigung spricht von einem "Rettungsanker für viele Betriebe". Tirol als Zentrum des österreichischen Tourismus dürfe da jetzt nicht nachstehen. "Wir bewirten Beherbergungsgästen hier genauso wie in den Nachbarbundesländern und auch das Virus verhält sich bei uns nicht anders als jenseits der Landesgrenze", so Manfred Furtner, Vorsitzender der ÖHV Tirol. Und weiter:

"Das Verbot hilft nicht bei der Bekämpfung von Corona, schadet aber den Betrieben" - 

In Salzburg ist diese "Landes Covid-19-Maßnahmenverordnung" jedoch nur temporär. Sie gilt ab heute, Dienstag, und tritt am 18. Oktober wieder außer Kraft. 

Auch in Wien bleibt die Sperrstunde - vorerst - bei 1 Uhr. Bürgermeister Michael Ludwig möchte nicht, "Wiener Gastronominnen und Gastronomen wegen ein paar uneinsichtigen Lokal-Betreibern das Geschäft zerstören". Mehr dazu HIER >>