Politik
Saftige Geldstrafen für fehlenden Drittstich geplant
Ein neuer Gesetzesentwurf sieht hohe Geldtrafen für Impfverweigerer vor. Doch auch für jene, die Auffrischungen sausen lassen, wird es teuer.
Bis zu 3.600 Euro könnte die Geldstrafe für jene betragen, die sich ab 2022 bei der Einführung einer allgemeinen Impflicht 2022 in Österreich nicht gegen das Coronavirus impfen lassen. Diese Strafhöhe ist in einem Gesetzesentwurf aus dem Gesundheitsministerium zu finden, der auf eine mögliche Impfpflicht im Gesundheitswesen abzielt.
Wie Ministerin Karoline Edtstadler, in der ORF-"Pressestunde" auf eine allgemeine Impfpflicht angesprochen, bestätigte, könne die Strafhöhe auch eine "Größenordnung" sein, mit der man bei einer allgemeinen Impfpflicht rechnen müsse.
Strafen auch für doppelt Geimpfte
Brisant: Nicht nur für generelle Impfverweigerer sind Strafen vorgesehen. Auch, wer sich nach bereits zurückliegenden Impfungen keine Auffrischungsimpfung holt, soll gestraft werden. Dabei sind Strafen in der Höhe von bis zu 1.450 Euro vorgesehen, wie ebenfalls dem Entwurf zu entnehmen ist.
Bereits angekündigt wurde, dass sich das Impftempo verschnellert: Die dritte Dosis für Vektorimpfstoffe wird ab dem vierten Monat des Zweitstichs empfohlen, bei mRNA-Impfstoffen kann man sich ab dem vierten Monat ab dem Zweitstich mit der dritten Impfung piksen lassen.
Grüner Pass wird kürzer gültig
Eine Änderung der Gültigkeit gibt es beim Grünen Pass. Er wird spätestens ab dem 1. Februar 2022 nur noch für sieben Monate gültig sein. Bisher hatte man sich darauf verständigt, dass der Grüne Pass neun Monate lang ab der Vollimmunisierung gültig hätte sein sollen. Nun wurden für den Drittstrich zwei Monate abgezogen. Damit reagiert der Bund wohl auch auf den abfallenden Impfschutz nach der langen Zeit.
Es kommt außerdem zur Einleitung eines Gesetzgebungsverfahrens inklusive eines Begutachtungsverfahrens zur Einführung einer allgemeinen Impfpflicht in Österreich. In Kraft treten soll diese generelle Impfpflicht für alle Personen im impfbaren Alter ebenfalls spätestens am 1. Februar 2022. Die Regierung verweist dabei auf die "Beachtung einer gebotenen verfassungsrechtlichen Frist zur operativen Umsetzung".