Politik
Risikopatient: Befreiungs-Gesetz lässt Schlupfloch
Eine Expertengruppe im Gesundheitsministerium soll klären, wer zur berühmten Risikogruppe gehört und freigestellt werden muss. Das Gesetz enthält aber auch ein Schlupfloch.
Um diese Frage herrscht seit vorheriger Woche Verwirrung: Die Regierung sagte zwar, dass Risikogruppen vom Arbeitgeber verpflichtend ins Home Office geschickt oder sogar freigestellt werden müssen - sagte aber nicht dazu, wen genau das betreffen soll. Außerdem: Im Gesetz findet sich ein Schlupfloch.
Wer ist Risikopatient?
Über die Frage, wer nun Risikopatient ist und wer nicht, zerbricht sich das ganze Land seit Tagen den Kopf. Sind auch Raucher gefährdet? Oder solche mit Bluthochdruck?
Im Gesetz steht nun: Das macht eine Expertengruppe. Und: Es gibt eine Möglichkeit für Unternehmen, die Maßnahme abzuwenden, wenn man entsprechende Schutzvorkehrungen für den Risikopatienten am Arbeitsplatz trifft.
Experten bestimmen
Die Krankenkassen hätten ursprünglich anhand der verschriebenen Medikamente feststellen sollen, wer gefährdet ist und wer nicht. Diese wehrten sich aber: Das könne man damit allein nicht feststellen, der Hausarzt kenne sich viel besser aus.
Der Hausarzt kommt nun auch zum Einsatz, in einem zweiten Schritt. Neun Experten aus Gesundheits- und Arbeitsministerium sowie vom Dachverband der Sozialversicherungsträger sollen zunächst über eine allgemeine Definiton entscheiden. Grundlagen für die Zuordnung zur Risikogruppe: "medizinischen Erkenntnissen" oder "aus der Einnahme von Arzneimitteln" wie es im Gesetz heißt. Sie stellen also grob fest, wer zur Risikogruppe gehört und wer nicht. Danach braucht die betroffene Person auch noch ein Attest vom Arzt, der die individuelle Risikosituation bewertet.
Ärztliches Attest und "geeignete Maßnahmen"
Mit so einem Attest kann der Betroffene dann zum Arbeitgeber gehen und seinen Anspruch auf Dienstfreistellung einfordern. Der Arbeitgeber kann das noch verhindern, indem er das Risiko durch "geeignete Maßnahmen" an der Arbeitsstätte verringert, so dass eine Ansteckung "mit größtmöglicher Sicherheit ausgeschlossen ist". Das gilt auch für den Arbeitsweg. Auch Home Office ist möglich.
Bis 30. April soll die Freistellung vorerst dauern.
Gekündigt werden kann man aufgrund so einer Dienstfreistellung jedenfalls nicht. Sie kann - wenn ausgesprochen - vor Gericht bekämpft werden, heißt es im Gesetzestext.
Außerdem: Mitarbeiter der sogenannten kritischen Infrastruktur sind ausgenommen.
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