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Risikogruppen im Job – jetzt endlich genaue Regeln

Heute Redaktion
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Bild: picturedesk.com

Seit einem Monat warten Betroffene darauf, dass die Regierung die Kriterien für besonder schützenswerte Risikogruppen festlegt. Am heutigen Dienstag scheint es soweit zu sein.

Corona-Risikogruppen sollen im Job besonders geschützt werden: Verpflichtendes Home Office oder gar Freistellung kündigte die Regierung an. Seit einem Monat nun warten Betroffene aber auf genaue Kriterien, wer nun zur Risikogruppe zählt und wer nicht.

Heute ist es soweit

Am heutigen Dienstag scheint es soweit zu sein: Gesundheitsminister Rudi Anschober (Grüne) kündigte im "Ö1 Morgenjournal" an, dass die zuständige Expertenrunde dem Nationalrat die Regelung vorschlagen werde - damit sie am 4. Mai in Kraft treten kann.

Ziel des Arbeitsverbots ist es, Menschen mit Vorerkrankungen, Immun-Schwachen und sonstige besonders Gefährdete besser zu schützen. Die Ursprungsversion des Gesetzes enthielt allerdings Schlupflöcher. Dass die Regelung nicht für alle Berufsgruppen gleichermaßen gelten soll, hat man mittlerweile korrigiert.

Kassa, Experte, Hausarzt

Wie wird nun festgelegt, wer Risikopatient ist? Zunächst hieß es, die Krankenkassen sollen es aufgrund der verschriebenen Medikamente feststellen. Doch dies erwies sich als wenig praktikabel. Dann sollte eine Expertengruppe im Ministerium einen groben Kriterienkatalog entwickeln, auf Basis dessen dann die Hausärzte mittels Attest das letzte Wort haben.

Dieser Kriterienkatalog scheint nun fertig zu sein. Im "Ö1 Morgenjournal" sagt Anschober: "Die Definition ist fertig, ja. Jetzt sind wir soweit, dass ein Wissenschafter-Gremium diese Abgrenzung durchgeführt hat. Das ist Neuland, international. Deshalb hat es auch ein bisschen gedauert. Wir werden morgen den entsprechenden Gesetzes im Nationalrat einbringen."

Checkliste für den Arzt

Wer zählt also dazu? Anschober nennt ein paar Beispiele: Menschen mit ganz schweren Nieren- oder Lungenerkrankungen oder besondere Krebserkrankungen. Der Hausarzt bekommt eine Art Checkliste, anhand der er - im Gespräch mit dem Patienten - diese Definition treffen kann. Der Hausarzt stellt bei Bedarf ein Attest aus, dieses "wird genügen" und bedeuten, dass der Arbeitgeber tätig werden muss.

Der schützenswerte Risikpatient darf entweder nur mehr unter verstärktem Schutz an dem Arbeitsplatz kommen, Home Office machen oder muss freigestellt werden.

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