Politik

Retorten-Babys sollen wissen, wer ihr Vater ist

Heute Redaktion
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Wer durch eine Samen- oder Eizellen-Spende gezeugt wurde, konnte bisher nur sehr schwer erfahren, wer die biologischen Eltern sind. Das soll sich ändern.

Ein zentrales Register für Samen- und Eizellen-Spenden soll nun in Österreich eingeführt werden. Nach einer zwei Jahre langen Prüfung der Thematik haben die zuständigen Ministerien für Justiz und für Gesundheit grünes Licht gegeben und nun eine entsprechende Mitteilung dem Nationalrat übermittelt. Damit kann im Parlament nun ein diesbezügliches Gesetz entstehen. Der genaue Zeitplan ist noch offen, laut Justizministerium wird es ein paar Monate dauern, das technisch und rechtlich vorzubereiten.

Geplant ist, dass jene Menschen Einsicht ins Register erhalten, die durch Spenden gezeugt wurden und das vollendete 14. Lebensjahr erreichen. Sprich, wer 15 ist, kann erfahren, wer seine leiblichen Eltern sind. Die gesetzlichen Eltern sollen keine Einsicht (Ausnahme medizinischer Notfall) erhalten.

"Die Schaffung eines zentralen Registers für Samen- und Eizellspenden ist zum Wohl jener Spenderkinder, die eine Auskunft über ihre genetischen Eltern haben wollen", sagt Justizminister Wolfgang Brandstetter. "In vielen Fällen ist es nämlich so, dass die Kinder nicht wissen, in welcher Krankenanstalt die medizinisch unterstütze Fortpflanzung durchgeführt wurde, sodass die Informationsbeschaffung entsprechend schwierig wäre." Zur Erklärung: Bisher konnten Spenderkinder nur direkt vom Spital, in dem die künstliche Befruchtung erfolgte, Auskunft über die biologischen Eltern haben.

Jubel für die Einführung des zentralen Registers kommt von den Grünen und dem katholischen Familienverband. "Ich freue mich, dass der Grüne Einsatz für ein zentrales Spendenregister Wirkung zeigt, so die Familiensprecherin der Grünen, Judith Schwentner. Seit zwei Jahren (Beginn der Verhandlungen zum Fortpflanzungsmedizin-Rechtsänderungsgesetz 2015) setzten sich die Grünen für das Register ein. Aktuell würden immer mehr Menschen auf die Möglichkeiten der künstlichen Befruchtung zurückgreifen, da sei es wichtig, dass "Menschen, die mittels Samen- oder Eizellenspende gezeugt wurden, eine zentrale Anlaufstelle haben, um herauszufinden, wer ihr biologischer Vater bzw. Mutter ist."

Kritik kommt an der geplanten Altersbeschränkung zur Einsicht ins Register. "Ich verstehe es nicht, warum man sie warten lässt, bis sie 15 Jahre alt sind", so Schwentner. Die Grünen wollen sich weiterhin für eine Senkung der Altersgrenze einsetzen.

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Seitens katholischem Familienverband erklärt Gertraude Steindl von "aktion leben": "Dies ist eine klare Positionierung zu Gunsten der Interessen der betroffenen Kinder." Die Präsidentin der Katholischen Aktion, Gerda Schaffelhofer, erinnert daran, dass die zweite große Forderung, die Verbesserung der Qualitätssicherung reproduktionsmedizinischer Maßnahmen, nach wie vor offen bleibe: "Es gibt noch immer keine Forschung in Österreich, die sich mit diesem Thema beschäftigt. Und auch die Statistik kann nur als bruchstückhaft bezeichnet werden."

Geschätzte 600 Paare greifen pro Jahr in Österreich auf Samen- oder Eizellen-Spenden zurück. Schon jetzt ist man als Spender in Österreich nicht anonym. Sobald das Kind 14 ist, hat es ein Recht, etwas über seinen Vater zu erfahren – und zwar von der Krankenanstalt, in der die Samenspende erfolgte. Etwaige finanzielle Pflichten (etwa Unterhalt) hat der Spender bzw. die Spenderin nicht. Das soll auch so bleiben. Das Parlament hat nun den Auftrag, die Umsetzung des zentralen Registers auf ihre organisatorische, rechtlichen und datenschutzrechtlichen Belange zu überprüfen.

(uha)