Gültig ab 2024
Regierung will Mieten deckeln – doch es gibt Ausnahmen
Die Regierung bessert den geplanten Mietpreisdeckel nun nach. Mieterhöhungen sollen dann nicht mehr als 2,5 Prozent pro Jahr ausmachen.
Die Regierung bessert den geplanten Mietpreisdeckel für die Jahre 2024 und 2025 nun nach. Mieterhöhungen sollen dann nicht mehr als 2,5 Prozent pro Jahr bzw. höchstens fünf Prozent für zwei Jahre ausmachen. Drei Viertel aller Mietwohnungen sollen davon profitieren. Für freie Mietverträge wurde keine Lösung gefunden.
Mietzins darf nur um 2,5% steigen
Der neue Gesetzesentwurf soll heute (Dienstag) im Bautenausschuss des Parlaments besprochen werden. Der Beschluss im Plenum ist für Freitag vorgesehen. Kategorie- und Richtwertmieten, das betrifft auch die meisten Gemeindewohnungen, sollen maximal um 2,5 Prozent steigen. Für ausfinanzierte Genossenschaftswohnungen gilt ab 2024 ein Deckel von fünf Prozent. Hier wäre im kommenden Jahr auf Basis der Inflation von 2022 und 2023 eine massive Mieterhöhung angestanden.
Doch es gibt Ausnahmen
Freie Mietverträge, also gut 400.000 Haushalte, sind vom Mietpreisdeckel nicht erfasst. Schuld daran, so die grüne Abgeordnete Nina Tomaselli im Ö1-"Morgenjournal", sei die Opposition: "Eine große Hürde in der Verhandlung war, dass es mutmaßlich für einen schärferen Eingriff gerade im freien Mietbereich eine Verfassungsbestimmung braucht. Beide Oppositionsparteien SPÖ und FPÖ haben da relativ früh abgewunken".
Der Mietpreisdeckel wird als einfaches Gesetz beschlossen. Das regelt auch, dass die Erhöhung für alle geregelten Mieten für 2026 an der Vorjahresinflation bemessen wird – sie darf aber nicht mehr als fünf Prozent betragen. Ab 2027 kommt dann ein neues Valorisierungssystem zum Zug, welches die Indexanpassung verlangsamt und glättet.
So funktioniert der Mietpreisdeckel
"Wir wollen verhindern, dass es mehrmals pro Jahr zu Mieterhöhungen kommt", so Tomaselli. Die Miete wird also nur einmal im Jahr um den Mittelwert der Teuerung der vergangenen drei Jahre erhöht. Sollte dieser Wert fünf Prozent übersteigen, zahlen die Mieter nur die Hälfte des übersteigenden Anteils.
Einen rückwirkenden Mietpreisdeckel, wie von Gewerkschaftsbund und Arbeiterkammer (AK) gefordert, wird es allerdings nicht geben. Das heißt: Bereits erfolgte Mietzinssteigerungen werden nicht rückgängig gemacht, so die Grünen-Politikerin.