Politik

"Heimaturlaub" führt zu Verlust des Bleiberechts

Die türkis-blaue Bundesregierung hat am Mittwoch weitere Verschärfungen im Fremdenrecht beschlossen.

Heute Redaktion
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Ziel der Verschärfungen sei es, die illegale Migration sowie Asyl-Missbrauch zu bekämpfen, erklärte Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) am Mittwoch. Auch Vizekanzler Heinz-Christian Strache (FPÖ) betonte, es handle sich um wichtige Maßnahmen, um Missbrauch abzustellen.

Konkret brachte Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) eine neue Fremdenrechts-Novelle ein, die laut seinen eigenen Aussagen Lücken im System schließen sollen. "Letzten Endes sind wir dazu verpflichtet – und das ist mein Verständnis einer restriktiven Asylpolitik – überall dort entsprechende Nachbesserungen vorzunehmen, wo wir denken, dass es einen Bedarf dafür gibt", erklärte Kickl.

Kampf gegen Missbrauch

"Wir haben uns bewusst das Ziel gesetzt, gegen illegale Migration aber auch gegen Asylmissbrauch anzukämpfen. Innenminister Kickl hat hier ein Asylrechtsänderungsgesetz zustande gebracht, wo zum Beispiel die Polizei die Möglichkeit bekommt, Handydaten auszuwerten, um die Reiseroute auch wirklich überprüfen zu können", führte Bundeskanzler Kurz die Maßnahmen aus.

Außerdem können den Asylsuchenden bis zu 840 Euro als Verfahrensbeitrag abgenommen werden. Krankenhäuser wiederum sollen Auskunft über die Entlassung von Asylwerbern geben müssen. Und: Wenn Asylberechtigte "Urlaub im Heimatland" machen, verlieren sie künftig jegliches Bleiberecht.

Neuerungen bei straffälligen Flüchtlingen

Zur sogenannten Anschluss-Schubhaft erklärte Vizekanzler Strache: "Straffällig gewordene Flüchtlinge sollen nach der Straftat umgehend in Schubhaft kommen und dann auch konsequent außer Landes gebracht werden." Gegen straffällige Drittstaatsangehörige könne künftig zudem ein unbefristetes Einreiseverbot ab einer unbedingten Freiheitsstrafe von mehr als drei Jahren erlassen werden. Bis dato waren es fünf Jahre, so der Vizekanzler.

Bei verurteilten jugendlichen Straftätern gelte künftig ebenfalls, dass diese abgeschoben werden können. "Asylwerber, die im Zulassungsverfahren stehen, müssen künftig in der ihnen zugewiesenen Unterkunft erreichbar sein und dadurch sollen sie für Behörden bei Bedarf schneller greifbar sein und die Verfahren werden dadurch beschleunigt", so Strache.

Ein Entwurf zum neuen Fremdenrechtsgesetz geht nach dem Ministerrat in Begutachtung und soll noch vor dem Sommer im Nationalrat beschlossen werden. (red)