Politik

Rauch besiegelt vorzeitiges Ende der Corona-Tests

Das COVID-19-Überführungsgesetz reguliert das Fallen aller Corona-Regeln. Minister Rauch fügte nun aber eine Änderung ein.

Leo Stempfl
Ein Monat früher als geplant endet die Abgabe von Wohnzimmertests.
Ein Monat früher als geplant endet die Abgabe von Wohnzimmertests.
Helmut Graf

Im Sommer sollen sämtliche Corona-Regeln Geschichte sein, so ganz ohne Gesetze geht es aber dann doch nicht. Kernstück der nächsten Monate wird das COVID-19-Überführungsgesetz. Dieses regelt das Ende aller Corona-Maßnahmen und den Übergang in die regulären Strukturen des Gesundheitssystems. Nach der erfolgten Begutachtung hat das Gesundheitsministerium dieses nun überarbeitet und auch eine Änderung eingefügt.

Tests bei Symptomen weiter kostenlos

Diese soll es sämtlichen symptomatische Personen ermöglichen, bei niedergelassenen Ärzten auch künftig kostenlos einen Corona-Test machen zu können. Schon am Mittwochvormittag wird das Gesetz den Ministerrat passieren und sodann im Juni im Parlament beschlossen, damit es mit 1. Juli in Kraft treten kann. Denn: Bereits am 31. Mai endet bekanntlich die Ausgabe von Wohnzimmertests in Apotheken. Laut WHO ist die Pandemie schließlich ohnehin zu Ende.

"Damit alle Menschen mit Symptomen auch künftig die optimale medizinische Behandlung erhalten, ermöglichen wir bei Symptomen weiterhin kostenfreies Testen", sagt Gesundheitsminister Johannes Rauch. "Ein breitflächiges Testen von Menschen ohne Symptomen ist nach Ansicht der Expert:innen nicht mehr sinnvoll, weil die Tests die Zahl der Ansteckungen nicht wesentlich reduzieren."

Früheres Ende der Wohnzimmertests

Eine weitere Änderung ist das Ende der Ausgabe von Wohnzimmertests in Apotheken mit Ende Mai, also einen Monat früher als ursprünglich geplant. Die gesetzliche Grundlage hatte sich auf die Dauer der Pandemie bezogen. Mit dem durch die WHO verkündeten Ende der Pandemie entfällt die gesetzliche Grundlage für die kostenlosen Antigentests. Die für den Mai ausgestellten Verordnungen für die kostenlosen Selbsttests gelten allerdings unverändert bis Ende Mai. Bis dahin können folglich noch Selbsttests aus Apotheken bezogen werden.

Parallel zum Inkrafttreten des COVID-19-Überführungsgesetzes werden Ende Juni das COVID-19-Maßnahmengesetz sowie die COVID-19-bezogenen Sonderbestimmungen im Epidemiegesetz auslaufen und alle COVID-19 bezogenen Verordnungen sowie die Meldepflicht von SARS-CoV-2 aufgehoben. Auch die Verkehrsbeschränkungen bei einer SARS-CoV-2-Infektion fallen damit weg.

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