Österreich
Projektil traf fast zwei kleine Kinder: Geldstrafe
Ein abgelenktes Projektil verfehlte eine Familie mit zwei Kindern nur ganz knapp. Vor Gericht kam der mutmaßliche Schütze mit einer bedingten Geldstrafe davon.
Unmittelbar vor Prozessbeginn kam der Beschuldigte (47) in Beisein seines Anwalts in den Saal im zweiten Stock des Linzer Landesgerichts. Er trug einen schwarzen Anzug, nahm kommentarlos auf dem Sessel vor der Richterin Platz.
Der 47-Jährige soll wie berichtet bei Schießübungen beinahe für ein Drama gesorgt haben.
Denn eines der abgefeuerten Projektile seiner Pistole, die er illegal erworben haben soll, hat laut Anklage ein Nachbar-Ehepaar und dessen Enkelkinder (4, 6) in Gallneukirchen (Bez. Urfahr-Umgebung) im Garten nur knapp verfehlt. Insgesamt soll er auf seinem Grundstück fünf Mal auf eine Dose geschossen haben. Als Kugelfang diente die Gartenhütte.
Direkt neben seinen Nachbarn schlug ein Geschoss in einer Holzplatte ein. Die Kugel prallte an der Hausmauer ab, flog beim nächsten Nachbarn gegen ein Metallregal und kam auf der Betonmauer zum Liegen.
Eintrittslöcher entdeckt
Beamte entdeckten auf dem Grundstück des Angeklagten mehrere Eintrittslöcher. Diese wurden durch Projektile des Kalibers 9mm Para verursacht. Passend zu dem Projektil, das beinahe die Familie getroffen hätte.
Die Waffe habe der Beschuldigte nach dem Vorfall in eine Tasche gepackt und einem Mitarbeiter zum Aufbewahren gegeben. Dies erklärte er mit seiner Panik. Vor Gericht zeigte er sich geständig. Er meinte: "Ich bereue das tausendmal. Ich war mir sicher, dass nichts passiert."
Der Strafrahmen reichte von einer Geldstrafe bis hin zu zwei Jahren Gefängnis. Der bislang unbescholtene 48-jährige Familienvater wurde schließlich wegen Gefährdung der körperlichen Sicherheit, Unterdrückung von Beweismitteln und wegen zweier Vergehen nach dem Waffengesetz schuldig gesprochen.
Die Richterin beließ es aber bei einer Geldstrafe von 1.440 Euro (die Hälfte bedingt). Der Beschuldigte nahm das Urteil an, die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab – nicht rechtskräftig.