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Polizist stolperte bei Verfolgung – Dealer muss zahlen
Weil er sich Verletzungen bei der Verfolgung eines Verdächtigen zuzog, klagte ein Polizist diesen. Nun gab der OGH dem Beamten Recht.
Der Fall um einen Polizisten, der bei einer Verfolgungsjagd stolperte und sich Verletzungen zuzog, landete nun vor dem Höchstgericht. Im April 2020 hatte sich der Beamte an die Fersen eines mutmaßlichen Drogendealers geheftet, der vor einer Personenkontrolle flüchtete. Dabei übersah er im Dunkeln ein Schlagloch und stolperte. Wegen seiner Verletzungen klagte er den Verdächtigen auf Schadenersatz und bekam vor dem Landesgericht Salzburg Recht: Der Flüchtende habe für den Polizisten eine "besondere Gefahr" geschaffen und hafte daher für dessen Verletzungen.
Das Oberlandesgericht Linz sah die Sache anders: Verdächtige hätten ein "Recht zu flüchten", die Sturzgefahr falle unter das "allgemeine Lebensrisiko" eines Polizisten. Beamten müssten daher auch "eine gewisse körperliche Fitness aufbringen".
OGH gibt Polizist Recht
Der Oberste Gerichtshof stellte nun klar: Die Flucht eines Verdächtigen löse eine Haftung aus, sofern sie "erkennbar mit einer gesteigerten Gefährdung" verbunden ist. Das sei hier der Fall gewesen, denn der Mann flüchtete "im Dunkeln auf wechselndem und teilweise unebenem Untergrund". Der mutmaßliche Drogendealer muss daher zahlen.