Politik

Polizei bekämpft Urteil zu verbotener Corona-Demo

Das Verwaltungsgericht Wien erkannte die Untersagung der Corona-Demos als rechtswidrig an. Die Polizei will das Urteil bekämpfen.

Leo Stempfl
Teilen
Das Verwaltungsgericht gab der FPÖ recht, die Polizei will dagegen vorgehen
Das Verwaltungsgericht gab der FPÖ recht, die Polizei will dagegen vorgehen
Picturedesk

Seit einigen Tagen proklamieren Gruppen rund um den Corona-"Widerstand" und die FPÖ einen Sieg gegen den Rechtsstaat für sich. Das Verwaltungsgericht Wien erkannte die Untersagung der Demonstration vom 31. Jänner als rechtswidrig an. Die Begründung macht allerdings viele Experten stutzig.

Die Vorgeschichte

Nach kleineren Demos im ganzen Land am 8. und 9. Jänner wurde zu einer Großdemonstration in Wien am 31. Jänner mobilisiert – größere Initiatoren kamen abermals vom rechtsextremen Spektrum. In der Vergangenheit hatte sich gezeigt, dass die Teilnehmer großteils keine Maske tragen und keinen Abstand halten. Dazu kamen täglich rund 1.500 neue Corona-Fälle in Österreich.

Gesundheitsbehörde und Polizei untersagten die Versammlungen deswegen. Als Reaktion meldete die FPÖ eine Kundgebung an, die ebenso untersagt wurde. Trotzdem fanden sich rund 5.000 in der City ein, es kam zu Ausschreitungen, zahlreichen Anzeigen, Festnahmen und einigen verletzten Polizisten.

1/7
Gehe zur Galerie
    Die Corona-Demo besetzt den Ring.
    Die Corona-Demo besetzt den Ring.
    Hertel

    Das Urteil

    Gegen die Untersagung legte die FPÖ Beschwerde ein – und bekam vom Wiener Verwaltungsgericht recht. Der Richter begründete das damit, dass es keine bekannten Cluster nach Demonstration gäbe (anderes berichteten Experten in Tirol und Deutschland) und zweifelt die Schutzwirkung von FFP2-Masken an, deren peer review sei "durch die WHO und die Europäische Kommission negativ".

    Außerdem wird angemerkt, dass die Zahl der täglichen Neuinfektionen oder laborbestätigten Fälle keinerlei Aussagekraft hätten, wichtig wären nur die "Infektionen/Erkrankten". Die Definitionen des Gesundheitsministeriums seien laut dem Richter falsch.

    Die Revision

    Die FPÖ veröffentlichte das Urteil auf ihrer Website. Laut "ZIB" versteht das Ministerium die Kritik nicht, auch Verfassungsjuristen Heinz Mayer hält den Richterspruch für nicht überzeugend.

    "Wir können die Entscheidung nicht nachvollziehen und werden außerordentliche Revision einlegen", kündigt die Wiener Polizei deswegen auf Twitter an.

    Auch ZIB-Star Armin Wolf schaltet sich in die Diskussion ein und merkt an, dass sich die Begründungen des Richters "praktisch wortgleich auf jeder Pandemieleugner-Website findet". Er, unter Umständen aber auch ein Namensvetter mit Doktorgrad, brachte um Neujahr auch eine Protest-Stellungnahme zur Corona-Gesetzesänderung ein, in der sich viele Argumente aus dem Urteil wiederfinden.