Politik

Politstreit entbrannt – Asyl-Behörde geht auf Zadic los

Die nicht erfolgte Abschiebung der Tatverdächtigen im Fall Leonie wird zur Streitfrage für Türkis-Grün. Das BFA schießt nun scharf in Richtung Zadic.

Roman Palman
Teilen
Justizministerin Alma Zadic (Grüne).
Justizministerin Alma Zadic (Grüne).
ROLAND SCHLAGER / APA / picturedesk.com

In einem Interview nahm Justizministerin Alma Zadic (Grüne) am Sonntag Stellung zu dem grausamen Vorfall in der Wiener Donaustadt. Dabei erklärte sie, dass mindestens einer der amtsbekannten und straffällig gewordenen Asylwerber trotz Aberkennung des Schutzstatus nicht abgeschoben werden konnten, weil er Beschwerde dagegen eingelegt hatte. 

Weil das dafür zuständige Bundesverwaltungsgericht in Fluten von Akten versinkt, kommt es mit der Abarbeitung der Beschwerden nicht mehr hinterher. Im entsprechenden Fall gab es nach anderthalb Jahren noch immer keine Entscheidung. Wie Zadic zugeben musste, sind derzeit immer noch 18.500 ähnlicher Beschwerden anhängig – "Heute" berichtete.

Die Grüne Justizministerin beklagte zum einen Personalnotstand als Ursache, zum anderen spielte sie den schwarzen Peter wieder zurück ins Lager der Türkisen. Denn das im Innenministerium von Karl Nehammer (ÖVP) angesiedelte Bundesamt für Fremdenrecht und Asyl hätte laut Zadic die langsamst mahlenden Justiz-Mühlen mit Fristsetzungsanträgen beschleunigen können: "Man hätte dort bei einer Gefährdung für die öffentliche Sicherheit oder öffentliche Ordnung die aufschiebende Wirkung aberkennen können." 

Asyl-Behörde schießt zurück

Das BFA wehrte sich umgehend gegen diese "irreführenden Behauptungen" und verwies auf die aktuelle Gesetzeslage, wonach im vorliegenden Fall keine Aberkennung der aufschiebenden Wirkung möglich gewesen sei.

1/11
Gehe zur Galerie
    Sie bleibt unvergessen: Blumen- und Kerzenmeer für Leonie (13).
    Sie bleibt unvergessen: Blumen- und Kerzenmeer für Leonie (13).
    Denise Auer, privat; "Heute"-Montage

    Eine aufschiebende Wirkung könne nur "gegen eine abweisende Entscheidung über einen Antrag auf internationalen Schutz" erfolgen. Ein solcher Fall liege hier allerdings nicht vor. Hier gehe es um eine Aberkennung eines bereits erteilten Schutzstaus aufgrund von Straffälligkeit, also ein Aberkennungsverfahren und nicht um ein Zuerkennungsverfahren.

    Zudem werde ein solcher Fristsetzungsantrag "nur in absoluten Ausnahmefällen" gestellt, weil diese zu einer weiteren Arbeitsbelastung bei Bundesverwaltungsgericht und Verwaltungsgerichtshof (VwGH) führen würden.

    BFA: Ball liegt bei Gericht

    Die Asyl-Behörde legte noch nach: das Instrument wäre zudem im "vorliegenden Fall verfehlt" gewesen, da das Bundesverwaltungsgericht ohnehin nach gültiger Rechtslage die Aberkennung des Status eines subsidiär Schutzberechtigen innerhalb einer dreimonatigen Frist entscheiden müsse. 

    Im Fall des Afghanen sei die Aberkennung aufgrund von Straffälligkeit nach § 9 Abs. (Gefahr für die Allgemeinheit) erfolgt. Das BFA habe das Bundesverwaltungsgericht "nachweislich" über die vorliegenden Delikte und nach Aberkennung rechtskräftige Verurteilung des jungen Mannes in Kenntnis gesetzt: "Es bedarf daher nicht eines Impulses einer Verwaltungsbehörde, damit ein unabhängiges Gericht eine Entscheidung trifft."

    1/15
    Gehe zur Galerie
      Nachbarn aus dem Gemeindebau des Verdächtigen - die versiegelte Wohnungstüre
      Nachbarn aus dem Gemeindebau des Verdächtigen - die versiegelte Wohnungstüre
      Denise Auer
      1/66
      Gehe zur Galerie
        <strong>23.12.2024: Vierfacher Vater vor Weihnachten eiskalt gekündigt.</strong> Ein 37-jähriger Wiener steht kurz vor den Feiertagen vor dem Nichts. <a data-li-document-ref="120079751" href="https://www.heute.at/s/vierfacher-vater-vor-weihnachten-eiskalt-gekuendigt-120079751">Sein Chef hat ihn nämlich per E-Mail über seine Kündigung in Kenntnis gesetzt &gt;&gt;&gt;</a>
        23.12.2024: Vierfacher Vater vor Weihnachten eiskalt gekündigt. Ein 37-jähriger Wiener steht kurz vor den Feiertagen vor dem Nichts. Sein Chef hat ihn nämlich per E-Mail über seine Kündigung in Kenntnis gesetzt >>>
        Karl Schöndorfer / picturedesk.com