Niederösterreich
Pendlerpauschale und Kurzarbeit - was gilt eigentlich?
Leserin Isa F. fragt: "Ich habe eigentlich Anspruch auf das kleine Pendlerpauschale für meinen Arbeitsweg von 35 km. Auch wenn ich in Kurzarbeit war?"
Wer die Voraussetzungen für das Pendlerpauschale erfüllt, kann es bei der Arbeitnehmerveranlagung für die Monate Jänner bis Juni in der vollen ihm oder ihr zustehenden Höhe berücksichtigen, außerdem in den Monaten November und Dezember. In diesen Zeiträumen ist es unerheblich, an wie vielen Tagen Sie den Weg in die Arbeit zurückgelegt haben. Von Juli bis Oktober erhalten Sie das Pauschale nur für jene Tage, an denen Sie tatsächlich gependelt sind – bei mehr als zehn Tagen haben Sie Anspruch auf die volle Höhe.
„Möchten Sie Unterstützung bei der Arbeitnehmerveranlagung? Unsere Steuerexpert*innen helfen kompetent“, sagt AK Niederösterreich-Präsident und ÖGB NÖ-Vorsitzender Markus Wieser.
Gleich Termin vereinbaren unter der Telefonnummer 05 7171 – 26 000.