Ein Hautarzt aus St. Pölten beantragte am Landesgericht St. Pölten am Montag die Löschung einer negativen Google-Rezension.
Der in St. Pölten recht beliebte Arzt mit 111 Bewertungen (Schnitt 3,9 von 5 Sternen) durfte sich in der Vergangenheit über überwiegend positive Beurteilungen freuen. Aber eine herbe Negativ-Kritik wollte er sich nicht gefallen lassen: „Dieser Hautarzt ist eine Katastrophe. Man sollte ihn meiden. Er kümmert sich nicht um Patienten, ekelt sich vor Patienten und kennt sich null aus.“ (Anm.: ganze Rezension siehe Bilderserie).
Viermal hatte der Arzt Google ersucht, den Eintrag einzuziehen - ohne Erfolg. Vor Gericht erklärte er: „Ich fühle mich in meiner sozialen Wertschätzung und Ehre verletzt, mein Ruf wurde geschädigt.“
Der Richter nannte die Veröffentlichung exzessiv, aber er sehe keine Straftat, weder eine Verleumdung, noch eine üble Nachrede. „Ekel ist ein Empfinden, kein unehrenhaftes Verhalten", führte der Richter aus.
Der Richter lehnte den Antrag ab, die Anwältin des Hautarztes, Astrid Wagner, meinte danach dazu: „Ich sehe Erfolgsaussichten in der Berufung.“