Politik

Party-Freiheit – Clubs und Discos öffnen ohne 3G

Seit Ausbruch der Corona-Pandemie stand das Nachtleben in Österreich praktisch still. Nun darf wieder gefeiert werden – nur Wien hat eigene Regeln.

Rene Findenig
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Keine Personenbeschränkungen, kein 3G, keine Sperrstunde: Die Nachtgastro darf wieder öffnen.
Keine Personenbeschränkungen, kein 3G, keine Sperrstunde: Die Nachtgastro darf wieder öffnen.
Jeff Mangione / KURIER / picturedesk.com

Am Mittwoch läutete die Bundesregierung nach langen Beratungen mit den Landeshauptleuten und Gesundheitsexperten die Party-Saison ein. Anders als viele weitere Maßnahmen muss die Nachtgastronomie zwar noch über den 19. Februar hinaus geschlossen bleiben, ab dem 5. März sperren dann aber auch die Nachtlokale, Discos und Clubs wieder auf. Einher mit der Öffnung der Nachtgastronomie geht außerdem die Aufhebung des Konsumationsverbots bei Veranstaltungen. Eine Ausnahme bildet Wien: Die Bundeshauptstadt wird in der Nachtgastro 2G (geimpft oder genesen) umsetzen, wie Bürgermeister Michael Ludwig (SPÖ) erklärte.

Präventionskonzepte und COVID-Beauftragte werden überall beibehalten, außerdem gibt es eine FFP2-Empfehlung für geschlossene Räume, aber keine Masken-Pflicht mehr. Auch die Personenlimits werden aufgehoben, ebenso wie die 3G-Kontrollen und die frühere Sperrstunde. Egal ob geimpft, getestet oder genesen oder gar nichts davon, alle dürfen wieder im Nachtleben feiern. Die Clubs und Lokale dürfen auch wieder Veranstaltungen wie Konzerte und Co. durchführen.

"Vorsichtsprinzip" bleibt aufrecht

Bundeskanzler Karl Nehammer verwies bei der Pressekonferenz am Mittwoch aber auf das "Vorsichtsprinzip". Man werde genau beobachten und beurteilen, wie sich die Situation verändere und entsprechend reagieren – wenn es sein müsse, auch wieder mit Verschärfungen. Erst im Herbst hätte man laut Nehammer "bitter erfahren" müssen, dass sich Corona laufend verändern könne und entsprechend wieder eine Aus- und Überlastung der Spitäler und Intensivstationen drohen könne.

Abseits der Nachtgastronomie fällt ebenso gut wie jede Corona-Maßnahme. Ab dem 19. Februar gilt überall 3G, wo bisher 2G angesagt war, etwa bei körpernahen Dienstleistern oder bei Veranstaltungen. Ab dem 5. März fallen dann alle Maßnahmen außer in höchst vulnerablen Umgebungen wie Alten- und Pflegeheimen weg. Die FPP2-Pflicht bleibt außerdem in Öffis und im lebensnotwendigen Handel aufrecht. Bei der Einreise nach Österreich wird dann die 3G-Regel gelten.

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    ALEX WROBLEWSKI / AFP / picturedesk.com