Österreich

"Overkill": Mann schlug Opfer mit Axt den Schädel ein

Ein Slowene (36) steht am Mittwoch wegen Mordes vor Gericht. Er soll einen 48-Jährigen mit fünf Axt-Hieben getötet haben – jeder Schlag war tödlich.

Christine Ziechert
Der Angeklagte vor dem Landesgericht Klagenfurt.
Der Angeklagte vor dem Landesgericht Klagenfurt.
PETER LINDNER / APA / picturedesk.com

Das Opfer hatte ihn beleidigt, da schlug der Angeklagte mit einer Axt im "Wikingerstil" zu: Der gebürtige Slowene (36) versetzte dem Italiener (48) im vergangenen Dezember in Villach (Ktn.) fünf wuchtige Hiebe gegen den Kopf – laut der Gerichtsmedizinerin war jeder einzelne Schlag tödlich. Am Mittwoch musste er sich wegen Mordes vor dem Landesgericht Klagenfurt verantworten.

Laut Staatsanwaltschaft war der Italiener erst einige Tage vor der Tat bei dem 36-Jährigen eingezogen. Die beiden konsumierten Kokain und gerieten in Streit: "Der Angeklagte hat selbst gesagt, es habe ihm gereicht. Er ist zum Opfer gegangen, hat ihn auf die Couch geworfen und zur Axt gegriffen", erklärte Staatsanwältin Daniela Zupanc laut ORF.

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    Angeklagter ging mit Bankomat-Karte von Opfer einkaufen

    Nach der Tat deckte der Angeklagte das Opfer mit einer Decke zu, ging duschen und danach schlafen. Später benutzte er zudem die Bankomat-Karte des Ermordeten für Einkäufe. Zwei Tage nach dem Mord ging der Angeklagte selbst zur Polizei, die Beamten fanden den toten 48-Jährigen in der Wohnung.

    Für die Staatsanwaltschaft ist die Tat eine Hinrichtung, ein "Overkill". Als der Angeklagte bei der Polizei gefragt worden war, welche Folgen er von den Schlägen erwartet habe, habe dieser gesagt: "Dass er wahrscheinlich sterben wird." Der 36-Jährige zeigte sich umfassend geständig. Laut seinem Verteidiger habe ein psychiatrisches Gutachten zwar ergeben, dass er zurechnungsfähig war – der Mann habe aber vor der Tat tagelang Drogen konsumiert und sei dadurch entsprechend beeinträchtigt gewesen.

    Nach nur rund 30 Minuten Beratungszeit kamen die Geschworenen zu einem Urteil: 19 Jahre Haft. Der 36-Jährige nahm das Urteil an, die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab – somit ist das Urteil nicht rechtskräftig.

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