Umtausch, Rücktritt, Garantie

Weihnachtsgeschenk passt nicht – das musst du tun

Nicht jedes Geschenk passt oder funktioniert wie gewünscht. Doch welche Rechte haben Konsumenten bei Umtausch, Rücktritt und Mängeln?

Österreich Heute
Weihnachtsgeschenk passt nicht – das musst du tun
Weihnachtsgeschenke umtauschen – das musst du wissen.
Bild: iStock

Nicht jedes Weihnachtsgeschenk ist ein Volltreffer: Das Kleidungsstück ist zu klein, das neue Gadget funktioniert nicht oder das Präsent trifft einfach nicht den Geschmack. Was tun? Manuela Robinson, Leiterin der nationalen Rechtsberatung des Vereins für Konsumenteninformation (VKI), erklärt, welche Rechte Konsumenten haben.

Kein Recht auf Umtausch

Ein gesetzliches Umtauschrecht gibt es in Österreich nicht. Wenn ein Händler Ware zurücknimmt oder umtauscht, ist das eine freiwillige Kulanzleistung. Gerade im Weihnachtsgeschäft zeigen sich viele Unternehmen großzügig – doch sicher ist das nicht.

Der Tipp: Bereits vor dem Kauf nach den Umtauschbedingungen fragen und diese schriftlich festhalten lassen, etwa auf der Rechnung. Geld zurück gibt es meist nicht – oft werden Gutscheine oder ein Umtausch gegen andere Ware angeboten.

Online-Käufe: 14 Tage Rücktrittsrecht

Beim Online-Shopping sieht die Lage anders aus: Hier gibt es ein gesetzlich verankertes Rücktrittsrecht von 14 Tagen. Die Frist beginnt ab Erhalt der Ware. Ein formloser Rücktritt reicht aus, allerdings empfiehlt Robinson eine schriftliche Erklärung. Einfach kommentarlos zurückschicken? Das genügt nicht!

Vorsicht bei personalisierten Waren oder entsiegelten Datenträgern (z. B. DVDs) – hier entfällt das Rücktrittsrecht. Manche Online-Händler zeigen sich jedoch kulant und bieten freiwillig längere Rückgabefristen an.

Was tun bei defekten Geschenken?

Wenn das neue Smartphone schon beim Auspacken zickt oder der Mixer nicht läuft, greift die gesetzlich garantierte Gewährleistung – und zwar unabhängig davon, ob online oder im Geschäft gekauft wurde. Käufer haben Anspruch auf Reparatur, Austausch, Preisminderung oder Rückzahlung. Wichtig: Die Gewährleistung kann von Händlern nicht ausgeschlossen oder eingeschränkt werden.

Die Garantie hingegen ist eine freiwillige Zusatzleistung des Händlers oder Herstellers. Sie ist zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber verbindlich, wenn sie einmal zugesagt wurde. Die genauen Bedingungen stehen in den Garantieunterlagen.

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    Auf den Punkt gebracht

    • Nicht jedes Weihnachtsgeschenk ist ein Volltreffer, und in Österreich gibt es kein gesetzliches Umtauschrecht – Händler bieten dies oft nur aus Kulanz an.
    • Beim Online-Shopping besteht jedoch ein 14-tägiges Rücktrittsrecht, und bei defekten Geschenken greift die gesetzlich garantierte Gewährleistung, die nicht ausgeschlossen werden kann.
    red
    Akt.