Politik

Österreicher können schon nächste Woche wählen

Die ersten Österreicher können schon nächste Woche ihre Stimme für die Nationalratswahl abgeben. Bei den Wahlkarten gibt es Änderungen.

Heute Redaktion
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Bild: picturedesk.com, Karl Schöndorfer

7,7 Millionen Stimmzettel mussten für die Nationalratswahl 2017 gedruckt werden. Mehr als einen Monat vor dem Wahltermin, nämlich jetzt, sind die Druckereien damit fertig.

Da der Versand der bereits beantragte Wahlkarten unverzüglich beginnt, können die ersten Österreicher theoretisch bereits nächste Woche ihre Stimme abgeben und an die zuständige Wahlbehörde schicken.

Änderung bei Wahlkarten

Wer am Wahltag nicht in sein angestammtes Wahllokal kommen kann, braucht ein Wahlkarte. Über die Farbe des Kuverts kann die Wahlbehörde feststellen, ob sie die Stimme mitzählen kann, oder an einen anderen Wahlkreis schicken muss. Dies ist wichtig für die Mandatsverteilung im Regionalwahlkreis!

Die Auszählung der Wahlkarten erfolgt fast gänzlich in den Tagen nach der Wahl. Nur jene Wahlkarten, die im eigenen Wahlkreis abgegeben wurden, können ausgezählt werden. Die Wahlkarten, die in fremden Wahlkreisen eingelangt sind, müssen an den richtigen Wahlkreis verschickt werden und werden erst am Donnerstag ausgezählt.

Zur Erklärung einige Beispiele:

Beispiel 1 - Briefwahl

Sie können nicht zuhause wählen und beantragen deshalb eine Wahlkarte. Diese füllen Sie aus und verschließen das (Achtung: beige!) Kuvert. Durch die eidesstattliche Erklärung, die Sie außen am Kuvert unterschreiben, wird ihre Wahlkarte zur Briefwahlstimme. Sie werfen sie in den Postkasten und Ihre Stimme landet bei der Bezirkswahlbehörde.

Beispiel 2 - Wahlkarte in fremdem Wahllokal

Sie verbringen das Wochenende bei Ihrer Oma in der Wachau und werden mit ihr wählen gehen. Auch hier müssen Sie eine Wahlkarte beantragen. Diese nehmen Sie dann mit ins Wahllokal und können dort ihre Stimme (ebenfalls in einem beigen Kuvert) abgeben.

Beispiel 3 - Wahlkarte vorher im Wahllokal abgeben

Wer eine Wahlkarte beantragt hat und diese noch vor dem Wahltermin am 15. Oktober persönlich abgeben will, muss diese bei den zuständigen Bezirkswahlbehörden tun.

(red)