Politik
Österreich beharrt auf Kindergeld-Kürzung
Seit Jänner wird die Familienbeihilfe für Kinder im EU-Ausland den dortigen Lebenserhaltungskosten angepasst. Das sei laut Regierung mit dem EU-Recht vereinbar.
Seit 1. Jänner wird die Familienbeihilfe für Kinder im EU-Ausland an die dortigen Lebenshaltungskosten angepasst. Die EU-Kommission hat deshalb wie berichtet ein Mahnschreiben an Österreich gerichtet. Jetzt liegt die Antwort der Regierung vor. Wie zu erwarten, ist diese der Ansicht, dass die Kürzung mit EU-Recht vereinbar ist. Das sind ihre Argumente dafür:
■ Die EuGH-Rechtsprechung ermögliche eine sachlich begründete Differenzierung nach Ländern.
■ Laut Gleichbehandlungsgebot dürften ungleiche Sachverhalte nicht gleich behandelt werden. Unterschiedliche Lebenshaltungskosten gleich zu behandeln wäre somit ein Verstoß gegen das Unionsrecht.
■ Die EU habe den Briten die Indexierung vorgeschlagen, sollten sie in der EU bleiben. Da die Kommission kein Gesetz vorschlagen dürfe, das gegen EU-Recht verstößt, müsse auch unsere Indexierung rechtskonform sein. Familienministerin Bogner-Strauß: "Daher ist nicht die Indexierung eine Ungleichbehandlung, sondern wäre dies ein Abgehen Österreichs davon."
(red)