Politik

OStA-Leiter Johann Fuchs muss 72.000 € Strafe zahlen

Am Mittwoch musste sich der Leiter der Wiener Oberstaatsanwaltschaft, Johann Fuchs, vor Gericht verantworten. Er kassierte eine Geldstrafe.

Michael Rauhofer-Redl
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    Der Leiter der Wiener Oberstaatsanwaltschaft, Johann Fuchs, ist am Mittwoch am Innsbrucker Landesgericht zu einer Geldstrafe von 72.000 Euro verurteilt worden. (rechts neben ihm: Verteidiger  Martin Riedl.
    Der Leiter der Wiener Oberstaatsanwaltschaft, Johann Fuchs, ist am Mittwoch am Innsbrucker Landesgericht zu einer Geldstrafe von 72.000 Euro verurteilt worden. (rechts neben ihm: Verteidiger Martin Riedl.
    EXPA / APA / picturedesk.com

    Der Leiter der Wiener Oberstaatsanwaltschaft, Johann Fuchs, ist am Mittwoch am Innsbrucker Landesgericht – nicht rechtskräftig – zu einer Geldstrafe von 72.000 Euro verurteilt worden. Ihm wurde die Verletzung von Amtsgeheimnissen und eine Falschaussage vor dem Ibiza-Untersuchungsausschuss zur Last gelegt.

    Fuchs soll im Dezember 2020 Aktenteile über eine Anzeige gegen eine Journalistin der "Presse" an den mittlerweile suspendierten Sektionsleiter des Justizministeriums, Christian Pilnacek, weitergegeben haben. Der Angeklagte selbst bestreitet diese Weitergabe. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hatte eine Anzeige gegen die Redakteurin vorbereitet, offenbar als Reaktion auf einen kritischen Artikel. Im Ibiza-U-Ausschuss sagte Fuchs unter Wahrheitspflicht aus, sich nicht erinnern zu können, Aktenteile an Pilnacek weitergegeben zu haben.

    Ex-Sektionschef Pilnacek als einziger Zeuge

    Pilnacek war am Mittwoch als Zeuge vor Gericht geladen, verweigerte aber mit Verweis auf ein noch laufendes Disziplinarverfahren die Aussage. Pilnacek war in der Causa bereits rechtskräftig vor Gericht freigesprochen worden. Dennoch würde das Disziplinarverfahren, das im Zuge des Strafantrages gegen ihn eingeleitet wurde, noch laufen. Die Richterin zeigte wenig Verständnis für diese Argumentation: "Das ist kein Grund, sich zu entschlagen", sagte sie. "Aber wir werden uns im Zweifel über das nicht hinwegsetzen", fügte sie an.

    Fuchs erklärte sich bereits Ende Juli vor Gericht. In seiner damaligen Einvernahme bestritt er die ihm zur Last gelegte Weitergabe der Daten. Der angeklagte OStA-Leiter meinte damals jedoch, selbst wenn er es getan hätte, "hätte ich auch kein Problem hier zu sagen, dass ich ihm die Dokumente geschickt habe, weil ich der Meinung bin, dass ich das dürfen hätte".

    Verhandlung in Innsbruck wegen "Höchstmaß an Objektivität"

    Ein weiterer Punkt in der Anklage: Vor dem parlamentarischen Untersuchungsausschuss zur Ibiza-Affäre soll der Jurist mehrmals falsch ausgesagt haben. Fuchs erklärte dazu, dass es eine "Einschätzung meiner Erinnerung" sei, sich eine mögliche Weitergabe von Daten nicht gemerkt zu haben. Er könne darin keine strafbare Handlung erkennen. Nach dem U-Ausschuss wurde Fuchs das Handy abgenommen, wobei sich herausgestellt hatte, dass er sich teils um vier Uhr früh über Datenlöschung informiert hatte. Fuchs erklärte dies damit, dass er ein "technikaffiner Mensch" sei.

    Der Prozess, der deswegen in Innsbruck stattfand, weil er als Leiter der Wiener Oberstaatsanwaltschaft als Vorgesetzter von praktisch allen Staatsanwälten im Osten des Landes gilt, so ein Sprecher des Landesgerichts Innsbruck. Es gebe hier naturgemäß auch Naheverhältnisse zu Strafrichtern. Das Verfahren sei deshalb nach Innsbruck abgegeben worden, um ein Höchstmaß an Objektivität zu gewährleisten, so Andreas Suttner.

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