Am Donnerstag tagt ab 9 Uhr wieder der Nationalrat – und wird sich dabei mit einigen Beschlüssen den ORF betreffend befassen. Die ersten drei Punkte zu einer Novellierung des ORF-Gesetzes wurden auf der Tagesordnung kurzfristig ganz nach oben gesetzt.
Hintergrund ist eine Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs aus dem Jahr 2023. Er hat bei der Besetzung des ORF-Stiftungs- und Publikumsrats zu großen Einfluss der Regierung geortet. Mit 1. April 2025 wurden die entsprechenden Bestimmungen deshalb aufgehoben.
Nach Beratungen im Verfassungsausschuss haben ÖVP, SPÖ und Neos nun eine neue Lösung erarbeitet. Die Zahl der von der Regierung bestellten Stiftungsräte soll von neun auf sechs reduziert werden. Gleichzeitig wird der Publikumsrat mehr Gewicht im 35-köpfigen Gremium erhalten. Außerdem muss die Regierung bei der Bestellung "ihrer" Stiftungsräte künftig stärker auf einschlägige fachliche Qualifikationen und Ausbildungen sowie auf eine fachliche Ausgewogenheit im Stiftungsrat achten.
Auch bei der Zusammensetzung des Publikumsrats sind Änderungen vorgesehen. Sowohl der Stiftungsrat als auch der Publikumsrat sollen im Juni neu konstituiert werden.
Harte Kritik an der neuen Regelung kommt von der FPÖ und den Grünen. Denn der Publikumsrat wird von Kammern, Gewerkschaft und Kirchen nominiert – der Einfluss von SPÖ und ÖVP dürfte deshalb steigen, während die Freiheitlichen leer ausgehen. Von grüner Seite ist von einer "Verhöhnung des Parlaments" die Rede – denn am Dienstag war der Opposition der Abänderungsantrag noch immer nicht zugestellt.
Anlässlich der Gesetzesänderung soll gleich eine weitere Maßnahme beschlossen werden. ÖVP, SPÖ und Neos wollen den ORF-Beitrag bis Ende 2029 auf 15,30 Euro pro Monat und Haushalt einfrieren.
Zu Beratungen kommt es über zwei Entschließungsanträge der Opposition: Die FPÖ will die Haushaltsabgabe gänzlich abschaffen und den ORF aus dem Steuertopf finanzieren; die Grünen wollen wiederum die Unabhängigkeit des ORF stärken, indem der Stiftungsrat verkleinert wird und bei wichtigen Entscheidungen qualifizierte Mehrheiten nötig und geheime Abstimmungen möglich werden.
Zu Beginn der Sitzung steht aber etwas ganz anderes im Fokus: Bundeskanzler Christian Stocker. Er muss sich den Abgeordneten in einer Fragestunde stellen.