"Zusatzbelastung" angefochten

ORF-Abgabe vor dem Fall! Neos ziehen vor Gericht

Knalleffekt um die ORF-Haushaltsabgabe: Die Neos bringen die Landesabgabe vor das Verfassungsgericht und bekommen Rückendeckung von einem Star-Anwalt.

Rene Findenig
ORF-Abgabe vor dem Fall! Neos ziehen vor Gericht
Die NEOS wollen die Landesabgabe für die ORF-Gebühr kippen.
imago images/Steinach

Die steirischen NEOS bringen die ORF-Landesabgabe jetzt vor den Verfassungsgerichtshof (VfGH) – und scheinen mit dem Rechtsgutachten des Star-Anwalts Wolfram Proksch gewichtige Argumente zu haben. Immerhin hat der Wiener Jurist bereits in der Vergangenheit unter anderem das verfassungswidrige Verbot der Sterbehilfe zu Fall gebracht und auch den Kunst- und Kulturlockdown während der Corona-Pandemie erfolgreich beim VfGH bekämpft. Es ist eine Premiere, denn laut dem steirischen Neos-Chef Niko Swatek habe es eine Anfechtung eines Gesetzes vor dem VfGH "bislang erst einmal in der Geschichte des Landtags gegeben".

Das Einheben der Landesabgabe ist nicht nur eine unnötige Zusatzbelastung während einer Jahrhundertteuerung.
Neos-Chef Niko Swatek
dazu, dass die Steiermark (neben Tirol, Kärnten und dem Burgenland) eine Landesabgabe auf die ORF-Gebühr draufschlägt

Was sind die Argumente dafür? "Das Gesetz zur Landesabgabe ist meines Erachtens in der vorliegenden Form verfassungswidrig. Der Landesgesetzgeber verletzt in dem Gesetz mehrere Prinzipien unseres Rechtsstaats", so Proksch. Vereinfacht sei es verfassungswidrig, "weil es eine klare Verteilung zwischen Bundes- und Landeskompetenzen gibt. Keine Gebietskörperschaft darf in die Kompetenzen einer anderen eingreifen. Gesetze müssen lesbar und verständlich sein. Das Legalitätsprinzip, die von der Verfassung geforderte Klarheit von Gesetzen sowie ein sogenannter 'dynamischer Verweis' von einem Landesgesetz auf ein Bundesgesetz sind nicht verfassungskonform".

"Das ist unzumutbar!"

Neos wiederum würden nun dafür bei den anderen Oppositionsparteien werben, "um die notwendigen 16 Abgeordneten für die Aufhebung vor dem Verfassungsgerichtshof zu erreichen". "Wir fordern schon lange das Ende der Landesabgabe in der Steiermark. 30 Millionen Euro jährliche Mehrbelastung durch ein verfassungswidriges Gesetz – das ist unzumutbar! Vor allem, wenn das Leben ohnehin für immer mehr Steirerinnen und Steirer unleistbar wird, hat die Politik die Verantwortung, Lösungen für alle Menschen zu finden und die Bevölkerung zu entlasten, wo immer es möglich ist", so Swatek.

Jetzt führen wir Gespräche mit den anderen Oppositionsparteien. Dann wird sich zeigen, wie ernst es den politischen Mitbewerbern mit echten Entlastungsmaßnahmen ist.
Neos-Chef Niko Swatek
wirbt bei den Oppositionsparteien um die notwendigen Stimmen für eine Gesetzesaufhebung

"Stellt auch der VfGH eine Verfassungswidrigkeit fest, so könnte diese auch über die Grenzen der Steiermark hinaus eine Kettenreaktion auslösen und das Gesetz in Kärnten, dem Burgenland oder Tirol zu Fall bringen", heißt es von den NEOS. Für alle Haushalte schlägt der ORF künftig bekanntlich mit zumindest 183,60 Euro an neuer Gebühr jährlich zu Buche. Ein "Körberlgeld" fürs Landesbudget kommen in Tirol, Kärnten, Steiermark und dem Burgenland dazu, wodurch die Jahressumme bei bis zu 240 Euro liegen wird (siehe Infografik unten). In Tirol werden damit 220,32 Euro jährlich, im Burgenland 238,80 Euro, in Kärnten ebenfalls 238,80 Euro und in der Steiermark 240 Euro fällig.

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