Haushalts-Gebühr

Für wen der ORF nun billiger wird – und für wen teuer

Nur noch wenige Wochen, dann tritt die neue Haushaltsabgabe namens ORF-Gebühr in Kraft. Für Tausende Österreicher wird sie eine Ersparnis bringen.

Rene Findenig
Für wen der ORF nun billiger wird – und für wen teuer
Bisherige GIS-Zahler müssen bald weniger "abdrücken", für Nichtzahler wird es dagegen eine Kosten-Premiere.
Getty Images/iStockphoto

Es ist beschlossene Sache und tritt mit Jahreswechsel in Kraft: Bis auf wenige Ausnahmen zahlen ab 1. Jänner 2024 alle Bürger beziehungsweise Haushalte in Österreich die neue ORF-Gebühr als Haushaltsabgabe. 15,30 Euro pro Monat und pro Österreicher kostet die neue ORF-Gebühr, darauf schlagen vier der neun Bundesländer noch eine Landesabgabe obendrauf. Während Vorarlberg, Ober- und Niederösterreich sowie Wien und Salzburg auf die Landesabgabe verzichten, holen sich die übrigen Länder bis zu 5,20 Euro monatlich extra von den Steuerzahlern. 

Alle Haushalte in Österreich müssen zahlen, egal ob sie TV, Radio oder Computer daheim stehen haben – oder nicht. Dabei wird es für bisherige GIS-Zahler (Radio und TV) günstiger, denn bisher verschlang die GIS pro Zahler und Jahr bis zu 343,80 Euro ausmachte – künftig zahlt man im teuersten Bundesland 240 Euro pro Jahr. Eine Premiere gibt es dagegen für bisherige Nicht-Zahler, denn sie werden nun ohne Wenn und Aber zur Kasse gebeten. Sparen sich also die bisherigen Zahler 100 Euro und mehr pro Jahr, blechen die Nicht-Zahler nun neu bis zu 240 Euro pro Jahr. Schwierig: Der Slogan "ORF-Rabatt statt teurer GIS" wird wohl bei jenen Betroffenen wenig ziehen, die bisher keinerlei GIS gezahlt haben.

Befreiungsrechner zeigt, wer nicht zahlen muss

Grundsätzlich soll auch bei der ORF-Gebühr weiter gelten: Wer aufgrund mehrerer Bedingungen bisher von der GIS befreit war, soll auch weiter von der ORF-Gebühr befreit bleiben, wenn sich die Lebensumstände nicht ändern. Neu ist: Für Nebenwohnsitze muss keine Abgaben mehr gezahlt werden. Und auch andere Bürger entkommen der Haushaltsabgabe. So darf etwa das Haushalts-Nettoeinkommen einer Person 1.243,49 Euro nicht überschreiten. Bei zwei Personen im Haushalt darf das Nettoeinkommen maximal 1.961,75 Euro betragen, für jede weitere Person 191,87 Euro. Diese Einkommensgrenzen gelten auch bei allen in folgenden genannten Ausnahmen von der GIS-Pflicht. Mit den entsprechenden Nachweisen sind nämlich auch Arbeitslose, Gehörlose oder Beihilfebezieher zum Kinderbetreuungsgeld befreit.

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    Seit Jahren kämpft die FPÖ gegen die "ORF-Zwangsgebühr". Die Landesabgabe wurde jetzt abgeschafft.
    Seit Jahren kämpft die FPÖ gegen die "ORF-Zwangsgebühr". Die Landesabgabe wurde jetzt abgeschafft.
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    Ebenso befreit sind laut GIS "Bezieher von Leistungen aus sonstigen öffentlichen Mitteln wegen sozialer Hilfsbedürftigkeit", darunter Bezieher der Grundversorgung, Zivildienstleistende oder Rezeptgebührbefreite. Außerdem befreit sind Mindestsicherungsbezieher, Bezieher von Pflegegeld, Pflegegeldbezieher, Studien- oder Schülerbeihilfebezieher und Pensionisten befreit – wenn sie die das oben genannte Einkommen nicht überschreiten. Zudem gibt es noch eine Reihe weiterer Ausnahmen, sie sind ebenso wie ein Befreiungsrechner hier zu finden.

    Nebenwohnsitze müssen nicht mehr blechen

    Die Gebührenpflicht für Nebenwohnsitze wiederum fällt komplett weg, sie wird nur bei Hauptwohnsitzen tragend. Und eine Änderung gibt es auch bei Unternehmen. Auch für Unternehmen kommt die neue ORF-Gebühr – bei bis zu 50 Mitarbeitern wird sie einmal fällig, ab 100 Mitarbeitern ist sie dann gleich doppelt zu entrichten. Für den ORF selbst bedeutet die neue Haushaltsabgabe auch den Wegfall der GIS-Kontrolleure, immerhin muss sie automatisch gezahlt und nicht "eingetrieben" werden.

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