Haushaltsabgabe

Neue Zahlungsmodalitäten: So kassiert ORF die Gebühr ab

ORF-Haushaltsabgabe für alle Seher in Österreich – ab 1.1.2024 ist dieses Modell fix. "Heute" verrät, wie viel du zahlst und wie abgebucht wird.

Newsdesk Heute
Neue Zahlungsmodalitäten: So kassiert ORF die Gebühr ab
Die GIS hat bereits die neuen Zahlungsmodalitäten für die Haushaltsabgabe festgelegt.
Weingartner-Foto / picturedesk.com

Medienministerin Susanne Raab hat sich diese Woche festgelegt: Die neue Haushaltsabgabe für den ORF kommt fix ab 1. Jänner 2024. Somit müssen erstmals auch all jene für den öffentlich-rechtlichen Sender zahlen, die ihn gar nicht konsumieren. 70 Prozent sind laut einer neuen Umfrage, die "Unique Research" für "Heute" durchgeführt hat (500 Befragte, max. Schwankungsbreite ± 4,4%), gegen dieses Modell.

"Kein Zusammenhang mit VfGH-Erkenntnis"

Obwohl der Verfassungsgerichtshof zuletzt Teile der gesetzlichen Regelung als verfassungswidrig zurückgewiesen hat, stellte das Raab-Ressort gegenüber "Heute" klar: "Das neue ORF-Gesetz tritt wie geplant mit 1. Jänner 2024 in Kraft. Der neue ORF-Beitrag steht auch in keinem Zusammenhang mit der jüngsten VfGH-Erkenntnis."

Zwischen 184 und 240 Euro Gebühr

Somit ist fix: Für alle Haushalte schlägt der ORF künftighin mit zumindest 183,60 Euro jährlich zu Buche. Ein "Körberlgeld" fürs Landesbudget kommen in Tirol, Kärnten, Steiermark und dem Burgenland noch obendrauf, wodurch die Jahressumme bei bis zu 240 Euro liegen wird (siehe Infografik unten).

Der ORF-Beitrag kann mittels einer Einzugsermächtigung (SEPA-Lastschrift), mittels Erlagschein (SEPA-Zahlungsanweisung) per Post oder per Online-Banking bezahlt werden – immer im Voraus!

So hoch ist die ORF-Gebühr in deinem Bundesland

  • Wien: 183,60 Euro
  • NÖ: 183,60 Euro
  • OÖ: 183,60 Euro
  • Vorarlberg: 183,60 Euro
  • Salzburg: 183,60 Euro
  • Tirol: 220,32 Euro
  • Burgenland: 238,80 Euro
  • Kärnten: 238,80 Euro
  • Steiermark: 240 Euro

Maximal sechs Ratenzahlungen möglich

Ratenzahlung ist nur unter bestimmten Rahmenbedingungen möglich. Wer mittels Erlagschein einzahlt, muss die komplette Jahresgebühr (Betrag siehe oben) auf einmal entrichten. Dies hat die Bundesregierung im ORF-Beitrags-Gesetz so geregelt. Wer eine Einzugsermächtigung erteilt, kann die Kosten auch über das Jahr verteilen (zweimal im Jahr für sechs Monate oder sechsmal im Jahr alle zwei Monate).

Ein Großteil der beitragszahlenden Personen habe sich laut GIS bereits für diesen Weg entschieden. Mit einer Einzugsermächtigung erspare man sich den Weg zur Post oder Bank, etwaige Zahlscheingebühren der Bank und könne die Zahlungsfrist nicht versäumen, wird argumentiert.

Was am 1.1. fällig wird

Innerhalb von 14 Tagen, nachdem der Zahlschein per Post oder die Vorschreibung per E-Mail für Online-Banking zugestellt wurde, kann man noch einfach auf SEPA-Lastschrift umsteigen. Am 1.1. muss man also entweder 183,60 Euro zahlen oder 91,80 (wenn man die Variante der halbjährlichen Abbuchung mittels Kontozugriff für die GIS wählt) oder 30,60 Euro, wenn man den Abbucher alle zwei Monate wählt.

Das finanziert der ORF mit Haushaltsabgabe

  • 4 Fernsehkanäle (ORF 1, ORF 2, ORF III, ORF SPORT+)
  • 9 Landesstudios mit eigenen Beiträgen für TV
  • 3 österreichweite Radiosender (Ö3, Ö1, FM4)
  • 9 Regional-Radiosender aus den Bundesländern
  • ORF-TVThek
  • ORF-Teletext
  • ORF.at
  • ORF Sound
  • ORF Topos
  • Social Media-Profile
  • ein umfangreiches Korrespondentennetz
  • bald noch mehr Online-Angebote – wofür es heftige Kritik von privaten Verlegern hagelt

Bitte melden, wer bisher nicht zahlte

Die türkis-grüne Regierung freute sich bei der Einführung, dass alle Seher, die schon bisher GIS bezahlt haben, mit der neuen Haushaltsabgabe günstiger davon kommen. Wer bisher kein TV-Entgelt überwiesen hat, muss sich nun selbst bei der GIS melden – andernfalls wird der Haushalt schriftlich dazu aufgefordert. Bisherige Befreiungen bleiben aufrecht.

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    Sabine Hertel
    red
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