Politik

Omikron-Verordnung ändert Spielregeln bei Corona-Tests

Die Corona-Zahlen sollen jetzt massiv ansteigen. Bricht dann wieder die PCR-Testinfrastruktur zusammen, hat man aber mit Ausnahmen vorgesorgt. 

Leo Stempfl
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Werden PCR-Tests nicht zeitgerecht ausgewertet, gelten künftig auch Schnelltests.
Werden PCR-Tests nicht zeitgerecht ausgewertet, gelten künftig auch Schnelltests.
"Heute"-Montage: ALEX HALADA / picturedesk.com

Die Würfel sind gefallen. "Durchseuchung" sei zwar ein negativer Begriff, der vielen Angst mache. "Aber es wird passieren", so Katharina Reich, GECKO-Leiterin und Generaldirektorin für Öffentliche Gesundheit. "Omikron ist so ansteckend, dass wir nicht daran vorbeikommen. Es wird jenen passieren, die nicht ausreichend geschützt sind."

Um währenddessen zumindest die kritische Infrastruktur aufrechtzuerhalten, gibt es ab Dienstag neue Corona-Regeln. Diese bringen eine krasse Änderung bei der Quarantäne und eine Maskenpflicht im Freien, aber auch neue Ausnahmen. "Heute" liegt die 20 Seiten lange – aber noch nicht veröffentlichte – Verordnung bereits vor. Hier die wichtigsten Eckpunkte:

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Lockdown wird verlängert

Da Ausgangsbeschränkungen nur für eine Dauer von zehn Tagen verordnet werden können, ist es nun also wieder so weit: Der Lockdown für Ungeimpfte wird verlängert, geht nun bis zum 20. Jänner 2022. 

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Maskenpflicht im Freien

Im Frühling gab es sie bereits an manchen Plätzen in Wien, obwohl sie sogar von Experten seit jeher in ihrer Sinnhaftigkeit kritisiert wird: Die Maskenpflicht im Freien. Ab Dienstag gilt sie überall, wo zwei Meter Mindestabstand nicht eingehalten werden können – auch an öffentlichen Plätzen.

Ausnahmen gibt es, wenn der Mindestabstand an öffentlichen Orten nur "kurzzeitig" unterschritten wird sowie gegenüber engsten Angehörigen und Haushaltspartnern. Eine genaue Definition von "kurzzeitig" gibt es nicht. Bei Zusammenkünften, darunter auch Demonstrationen, gilt sie wie bisher.

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    Die Regierung hat am Donnerstag mit den Ländern und Fachleuten der Corona-Krisenkoordination GECKO über das rasante Infektionsgeschehen durch Omikron beraten.
    Die Regierung hat am Donnerstag mit den Ländern und Fachleuten der Corona-Krisenkoordination GECKO über das rasante Infektionsgeschehen durch Omikron beraten.
    Dragan Tatic
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    2G-Kontrollen im Handel

    Nicht nur rein stichprobenartig, sondern verpflichtend müssen Kunden im Handel künftig auf ihren 2G-Nachweis kontrolliert werden. Erfolgen muss das laut Verordnung "möglichst beim Einlass, jedenfalls aber beim Erwerb von Waren oder der Inanspruchnahme der Dienstleistung." Die Wirtschaftskammer hingegen preschte mit einer ungewöhnlichen Lösung mittels "Shopping-Armbändchen" vor.

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    Lang lebe der Antigentest

    Im Herbst, als es während der 4. Welle bis zu 16.000 Neuinfektionen gab, bekamen es viele am eigenen Leib zu spüren. Nahezu überall (außer in Wien) brach die Testinfrastruktur völlig zusammen. In Salzburg etwa gleichte es einem Glücksspiel, ob man zu einem Ergebnis kam, innerhalb eines Zeitrahmens von 30 Stunden war das sowieso nie der Fall.

    In der neuen Corona-Verordnung gibt es deswegen eine neue Ausnahme, die Abhilfe schaffen soll. "Kann glaubhaft gemacht werden", dass ein PCR-Test "aus Gründen der mangelnden Verfügbarkeit, einer nicht zeitgerechten Auswertung oder auf Grund der Unvorhersehbarkeit der zu erbringenden dienstlichen Tätigkeit" nicht vorgewiesen werden kann, darf "ausnahmsweise" auch ein bis zu 24 Stunden alter Antigentest vorgelegt werden. Das gilt wie bisher bei 2G-Settings und nun auch bei 2G+- und Booster+-Settings.

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    Impf-Ausnahmen

    Wer aus gesundheitlichen Gründen nicht geimpft werden kann, darf mit einem maximal 72 Stunden alten PCR-Test nun nicht mehr nur in 2G-Settings, sondern auch in 2G+- sowie Booster+-Settings.

    Anders ist das bei Schwangeren. Sie dürfen PCR-getestet zwar in 2G-Settings, aber nicht in 2G+ und Booster+-Settings.