Politik

Corona-Impfpflicht gilt in Österreich erst ab 18 Jahren

Die Bundesregierung hat am Sonntag den Gesetzesentwurf zur Impfpflicht vorgestellt – eine gravierende Änderung gibt es bei der Altersgrenze.  

André Wilding
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Bundeskanzler Karl Nehammer im Gespräch mit Experten.
Bundeskanzler Karl Nehammer im Gespräch mit Experten.
DRAGAN TATIC / APA / picturedesk.com (Archivbild)

Die Bundesregierung hat Sonntagmittag den Gesetzesentwurf zur umstrittenen Impfpflicht gegen das Coronavirus präsentiert. Kanzler Karl Nehammer (ÖVP), Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) und Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) traten vor die Presse und stellten der Bevölkerung die Details vor.

Und in der Medienrunde wurde eine entscheidende Änderung bekanntgegeben! Beim Impfpflicht-Gesetz hat man sich nämlich nun darauf geeinigt, dass die Verpflichtung zur Corona-Impfung nicht wie ursprünglich geplant ab 14 Jahren, sondern erst ab 18 Jahren gelten wird.

Änderungen bei Strafen

Eine solche Änderung hatte sich bereits im Vorfeld der Verhandlungen abgezeichnet. Eine Korrektur gibt es auch bei den Strafen. Diese werden nämlich zeitlich gestreckt. So wird es etwa erst dann eine zweite Strafe geben, wenn der Landesverwaltungsgerichtshof über die erste Strafe geurteilt hat.

Im Rahmen des Kontrolldelikts kann maximal vier Mal pro Jahr gestraft werden. Sollte es zur 3. Phase (automatisierte Impfstrafverfügungen) kommen, dann sind diese alle sechs Monate möglich. Der Strafrahmen liegt zwischen 600 und 3.600 Euro.

Wie "Heute" am Sonntag erfuhr, haben sich insbesondere die NEOS für das neue Alter bei der Impfpflicht sowie den neuen Strafenkatalog stark gemacht. SPÖ-Chefin Pamela Rendi-Wagner soll weiterhin für eine Impfpflicht ab 14 Jahren gewesen sein.

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    Die Bundesregierung hat Sonntagmittag den Gesetzesentwurf zur umstrittenen Impfpflicht gegen das Coronavirus präsentiert. Kanzler Karl Nehammer (ÖVP), Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) und Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) traten vor die Presse und stellten der Bevölkerung die Details vor.
    Die Bundesregierung hat Sonntagmittag den Gesetzesentwurf zur umstrittenen Impfpflicht gegen das Coronavirus präsentiert. Kanzler Karl Nehammer (ÖVP), Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) und Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) traten vor die Presse und stellten der Bevölkerung die Details vor.
    Helmut Graf

    Ausnahmen

    Ausgenommen von der Impfpflicht sind Schwangere sowie Personen, die nicht ohne konkrete und ernstliche Gefahr für Leben oder Gesundheit mit einem Impfstoff geimpft werden können. Auch Genesene sind für 180 Tagen davon nicht betroffen.

    Außerdem gilt sie nicht für Personen, bei denen aus medizinischen Gründen eine Immunantwort auf eine Impfung gegen Corona nicht zu erwarten ist und die nach mehrmaliger Impfung gegen COVID-19 keine Immunantwort auf die Impfung ausgebildet haben.

    Start Anfang Februar

    Am Startzeitpunkt der Impfpflicht Anfang Februar hält die Bundesregierung rund um Kanzler Nehammer zudem weiter fest – obwohl die technische Umsetzung der Erfassung der Ausnahmen im nationalen Impfregister laut ELGA GmbH erst ab April möglich sein wird.

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