Österreich
Oma von Schäfer fast getötet, Geldstrafe für Halter
Nur mit einer Geldstrafe kam nun ein 26-Jähriger davon: Zwei seiner Hunde fielen seine Oma an, die 70-Jährige starb beinahe.
Das Leben einer 70-Jährigen hing am seidenen Faden: Die Grazerin war im Jänner in ihrer Wohnung von zwei Belgischen Schäferhunden ihres Enkels (26) angefallen worden. Die Pensionistin wurde schwer verletzt, lag tagelang auf der Intensivstation. Nun musste sich der 26-Jährige vor dem Landesgericht Graz wegen Tierquälerei und grob fahrlässiger Körperverletzung verantworten.
Der Bundesheer-Diensthundeführer lebte mit seiner Großmutter, fünf Hunden und zwei Katzen in der 65 Quadratmeter großen Wohnung. Die Tiere wurden vernachlässigt und waren unterernährt. Als der 26-Jährige sein Auto holen wollte, sperrte er die Hunde in ein Zimmer. Als die Schäfer bellten, wollte die 70-Jährige ein Leckerli ins Zimmer werfen. Zwei Rüden schlüpften durch die Türe und fielen sie an.
Großmutter nahm Schuld für Attacke auf sich
Erst als der 26-Jährige zurückkam, ließen die Hunde von der Pensionistin ab. "Als ich sie da liegen sah, habe ich gedacht, sie ist gestorben", erklärte er beim Prozessauftakt. Wegen der Attacke der beiden Rüden auf die Großmutter musste Richterin Barbara Schwarz den Angeklagten freisprechen, da die Großmutter die Schuld für die Attacke auf sich genommen hatte.
Für die Tierquälerei erhielt der Angeklagte eine Geldbuße in Höhe von 2.160 Euro. "Das Gutachten des Sachverständigen spricht eine klare Sprache, die Hunde wurden nicht ausreichend bewegt", erklärte Schwarz laut der "Kleinen Zeitung". Den Großteil mussten die Tiere in der kleinen Wohnung verbringen. Die Vernachlässigung durch die ständige Abwesenheit des Besitzers hätte zu Angst geführt, diese wiederum zu aggressivem Verhalten.
„"Ein Hund ist schon schwierig, zwei noch mehr – fünf sind ein Wahnsinn. Sie haben Ihrer Oma etwas aufgebürdet, mit dem sie überfordert war" - Richterin Barbara Schwarz“
"Ein Hund ist schon schwierig, zwei noch mehr – fünf sind ein Wahnsinn. Sie haben Ihrer Oma etwas aufgebürdet, mit dem sie überfordert war", wies die Richterin den Angeklagten zurecht. Auch die Großmutter, die von der Mindestpension lebt, muss 450 Euro Geldbuße zahlen. Die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab, bis zur Zahlung der Geldbuße gilt die Verhandlung als vertagt. Der 26-Jährige darf seine Stelle beim Bundesheer behalten, wird aber nicht mehr mit Hunden arbeiten.