Politik
Kein Aufschub mehr: Grasser-Prozess morgen
Der Oberste Gerichtshof hat entschieden: Richterin Marion Hohenecker wird dem Buwog-Prozess leiten. Start ist am Dienstag.
Acht Jahre ist es her, dass die Ermittlungen zur Causa Buwog starteten. 206 Aktenbände, 156 Terabyte Daten, 700 Einvernahmen, 660 Maßnahmen wie Razzien, Telefonüberwachungen, Kontenöffnungen und so weiter und 40 Rechtshilfeansuchen hat die Wirtschafts- und Korruptionsanwaltschaft in eine 825-seitige Anklage gegossen.
10 Millionen Euro haben die Ermittlungen gekostet, nun wird verhandelt. Die letzte Hürde, die Zuständigkeit der Richterin, hat der Oberste Gerichtshof am Montag aus dem Weg geräumt.
Buwog-Prozess
Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser, sein Trauzeuge Walter Meischberger und der Immobilienmakler Ernst Karl Plech müssen sich (neben anderen) vor Gericht in der Causa Buwog und Terminal Tower verantworten. Grassers Freunde sollen sich durch den Verkauf der Bundeswohnungen an das "Österreich-Konsortium" bereichert haben. Die Rolle Grassers (Hat er auch Geld erhalten? Hat er den entscheidende Tipp weitergesagt?) wird das Gerichtsverfahren klären. Für alle Beteiligten gilt die Unschuldsvermutung.
OGH-Entscheidung
Richterin Marion Hohenecker wird den Monsterprozess leiten. Auch Einsprüche dagegen im Vorfeld haben nichts genutzt. Die Höchstrichter haben entschieden, dass sie trotz der Unklarheit rund um den Villa Esmara-Prozess zuständig ist.
So lief die Entscheidung ab
Vor dem Obersten Gerichtshof wurde zunächst eine kurze Zusammenfassung der Sachlage präsentiert. Dann erläuterte zuerst die Generalprokuratur, warum sie der Meinung ist, dass Hohenecker nicht zuständig ist. Der Anwalt des Angeklagten Karl Petrikovics schloss sich anschließend der Argumentation an.
Nur knapp 20 Minuten nach Beginn der Verhandlung zog sich der Senat zur Beratung zurück. Die Entscheidung fiel um 15.15 Uhr: Hohenecker ist zuständig. Argumentiert wurde das unter anderem mit verfahrensökonomischen Gründen.
Auch sei bereits vor dem Urteil im Villa Esmara-Prozess die Zuständigkeit für die Buwog ausgeschrieben worden. Deshalb spreche aus Zuständigkeitsgründen nichts gegen Hohenecker: "Aus unserer Sicht bleibt der Richtersenat in der Causa Buwog zuständig", schließt der OGH-Richter.
Grasser-Anwalt Manfred Ainedter gibt sich in einer ersten Stellungnahme dazu gelassen: "Die Welt geht nicht unter."
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Gleich zu Prozess-Start wird die Thematik aber nocheinmal aufgegriffen werden: Der Anwalt des Angeklagten Walter Meischberger hat angekündigt, einen Ablehnungsantrag gegen die Richterin einzubringen.
Prozess-Start endlich fix
Am Dienstag um 09.30 Uhr startet der Prozess aber auf jeden Fall. Der Große Schwurgerichtssaal wurde extra dafür saniert, die Staatsanwälte Gerald Denk und Alexander Marchart stehen einer Armada an Anwälten gegenüber, zwei Schöffen und zwei Berufsrichter entscheiden am Ende über Schuld und Unschuld.
Die Angeklagten, Karl-Heinz Grasser und 14 weitere Personen, werden ebenso aussagen wie rund 166 Zeugen, die geladen wurden.
Allein die Anwälte des Ex-Finanzministers, Manfred Ainedter, Norbert Wess und Michael Rami haben eine über 600-seitige Gegenausführung zur Anklage verfasst. Grasser wird auf "unschuldig" plädieren.
(csc)