Politik

Impfpflicht ist jetzt offiziell Fall für Höchstgericht

Am Verfassungsgerichtshof ist nun der erste Antrag auf Prüfung der Impfpflicht eingelangt. Bis zu einer Entscheidung wird es aber noch dauern.

Leo Stempfl
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Die Impfpflicht ist nun ein Fall für den Verfassungsgerichtshof.
Die Impfpflicht ist nun ein Fall für den Verfassungsgerichtshof.
GEORG HOCHMUTH / APA / picturedesk.com

Dass die Corona-Maßnahmen mit ihren Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen einen groben Einschnitt in die Grundrechte darstellen, ist außer Frage gestellt. Deswegen müssen sie auch stets verhältnismäßig sein und das gelindeste Mittel zur Erreichung des Ziels sein, in diesem Fall eine Überlastung des Gesundheitswesens abzuwenden.

In den vergangenen Wellen schrammte man mehrmals haarscharf am Kollaps vorbei, während der aktuellen Omikron-Welle scheint die Lage noch entspannter. Trotzdem kommt mit der Impfpflicht der nächste Grundrechtseingriff, der von der Mehrheit der Bevölkerung aber mitgetragen wird.

Penible Begutachtung

Monatelang wurde das konkrete Gesetz zur Impfpflicht nun geprüft, je rund 80 Prozent des National- und Bundesrats stimmten ihm zu. Am Ende stand Bundespräsident Van der Bellens Unterschrift, die das verfassungsgemäße Zustandekommen bestätigte.

Viele Bürger (und einige wenige Experten) sehen das aber anders. Sie wollen gegen das Impfpflichtgesetz, das nicht das erste der zweiten Republik ist, vor den Verfassungsgerichtshof ziehen. Seit Anbeginn der Corona-Pandemie langten dort mehr als 600 Anträge bzw. Beschwerden ein, wie das Höchstgericht am Montag in einer Aussendung mitteilt.

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    Der Badener Anwalt Gottfried Forsthuber in seiner Badener Kanzlei
    Der Badener Anwalt Gottfried Forsthuber in seiner Badener Kanzlei
    Schaler Daniel

    So geht es jetzt weiter

    Knapp 500 dieser Verfahren wurden bereits erledigt, jener Ablauf sieht wie folgt aus: Jeder Antrag wird vom Präsidenten einem der anderen Richterinnen und Richter zugewiesen. Es wird überprüft, ob der Antrag die Prozessvoraussetzungen – z.B. die Befugnis zur Antragstellung – und die gesetzlichen Formerfordernisse erfüllt.

    Erachtet das zuständige Kollegiumsmitglied den Antrag von vornherein als unzulässig, bereitet es einen Entscheidungsentwurf auf Zurückweisung vor; erachtet das Mitglied den Antrag für eine weitere Behandlung mangels Aussicht auf Erfolg oder Klärung einer verfassungsrechtlichen Frage für offenkundig nicht geeignet, schlägt es vor, die Behandlung abzulehnen.

    Andernfalls holt der zuständige Richter bzw. die zuständige Richterin eine Stellungnahme der Gegenpartei – das ist im Fall des Impfpflichtgesetzes die Bundesregierung – und allfälliger Beteiligter ein und lässt sich die Akten vorlegen. Dafür wird eine Frist gesetzt, die in der Regel einige Wochen beträgt.

    Ergebnis erst im Sommer

    Anschließend arbeitet das Kollegiumsmitglied nach der Aufarbeitung der für die Entscheidung maßgeblichen Judikatur und Literatur einen Entscheidungsentwurf aus. Der Entscheidungsentwurf und wesentliche Aktenstücke werden allen 14 Mitgliedern des RichterInnenkollegiums übermittelt. In Beratungen der Richterinnen und Richter wird der Fall diskutiert und entschieden.

    Gesetzprüfungsverfahren dauern am VfGH in der Regel zwischen vier und sechs Monate, eine im internationalen Vergleich kurze Zeitspanne. Für viele Impfgegner wird es dann aber schon zu spät sein – ab 15. März wird auf Kontrollbasis gestraft, ab Ende April automatisch.

    Dass es vielen nicht schnell genug gehen kann, zeigen die Google-Maps-Rezensionen des VfGH. Seit mehreren Monaten geht dort eine Flut an 1-Stern-Rezensionen nieder. Hintergrund: Das Gericht solle den "Corona-Wahnsinn", 2G und Co. endlich beenden.