Politik

ÖVP-Ethikrat kritisiert Veröffentlichung von Chats

Im Anschluss ans Bekanntwerden der Chatnachrichten aus dem ÖVP-Umfeld wurde nun auch der parteiinterne Ethikrat aktiv. Dieser kritisiert die Wortwahl.

Michael Rauhofer-Redl
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Sebastian Kurz am Handy: So manche Kurznachricht kostete ihm die Kanzlerschaft. Archivbild.
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Tobias Steinmaurer / picturedesk.com

Die Chat-Affäre kostete Sebastian Kurz nicht nur seinen Posten als Bundeskanzler, sondern ließ auch den Ethikrat der ÖVP aktiv werden. Die ÖVP bestätigt auf "Heute"-Anfrage, dass der Beschluss zu der Causa nun vorliegt. Bereits am Donnerstag trat der Ethikrat zusammen. 

"Der Ethikrat stellt fest, dass die Wortwahl und der mangelnde Respekt in einigen der an die Öffentlichkeit gelangten Chats völlig unangemessen und abzulehnen ist und dem Verhaltenskodex widerspricht, auch wenn es sich nicht um öffentlich getätigte Äußerungen handelt", heißt es darin. Der Ethikrat kritisiert jedoch, dass die Chats "ohne Beachtung von Datenschutz und Privatsphäre öffentlich gemacht" worden seien. Strafbar dürfte die Veröffentlichung aber vor dem Hintergrund eines öffentlichen Interesses nicht sein.

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    Auf 104 Seiten erklärt die Staatsanwaltschaft die Vorwürfe, die am 6. Oktober schließlich zu Razzien im Bundeskanzleramt und der ÖVP-Zentrale geführt haben.
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    zVg

    Chats seien "aus dem Zusammenhang gerissen"

    "Vor allem wurden sie auch ohne Rücksicht auf sämtliche Begleitumstände und aus dem Zusammenhang gerissen öffentlich. Der Ethikrat nimmt die dafür erfolgte Entschuldigung zur Kenntnis und erwartet, dass ein derartiger Umgangston künftig nicht nur unterlassen wird, sondern dass vielmehr ein respektvoller Umgangston auch in der privaten Kommunikation von Funktionsträger*innen gepflogen wird.", heißt es weiter

    Gleichzeitig verweist der Beschluss darauf, dass möglicherweise strafrechtlich relevante Vorgänge nicht kommentiert werden könnten. "Die in staatsanwaltschaftlicher Untersuchung befindlichen Sachverhalte können derzeit vom Ethikrat nicht beurteilt werden. Diesbezüglich hat auch die Unschuldsvermutung zu gelten. Der Ethikrat wird die weitere Entwicklung aufmerksam beobachten und begleiten", heißt es abschließend. 

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      Bundesheer / OTS
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