Tiere
Österreich verschärft jetzt Regeln für Tiertranspor...
"Tierleid an den Grenzen muss ein Ende haben!", heißt es von Tierschutzminister Rudi Anschober. Stoppen könne man sie leider nicht, aber etwas verbessern.
Während die Menschen aufgrund der Corona-Pandemie weitgehend zu Hause bleiben, rollen die Tiertransporter weiter quer durch Europa und die Welt. Zum Leidwesen unzähliger Tiere wie Schweine, Rinder oder Hühner. Tierschutzvereine berichten von schreienden und unversorgten Tieren und Tiertransportern, die stunden- bis tagelang an den Grenzen feststecken und von den Fahrern kaum bis gar nicht versorgt werden können.
Das unnötige Mehr an Tierleid in Zeiten der Corona-Pandemie sorgte für einen Aufschrei unter Tierschützern aber auch unter Tierfreunden und Fleischkonsumenten. Sie fordern den sofortigen Stopp.
"Tierleid an den Grenzen muss ein Ende haben!"
...so Tierschutzminister Rudi Anschober in einer aktuellen Aussendung. Anschober reagierte auf die Missstände bei Tiertransporten in Zeiten der Pandemie am Karfreitag mit einem Erlass, der die Abwicklung von Tiertransporten in Zeiten der Corona-Krise verbessern soll.
"Schon unter normalen Umständen sind Lebendtiertransporte quer durch Europa und die Welt eine Tortur für die Tiere, aber in Zeiten der Corona-Pandemie droht sich die Situation an den Grenzen noch einmal zu verschärfen", äußert sich Rudi Anschober in einer aktuellen Aussendung zu grenzüberschreitenden Lebendtiertransporten.
Tiertransporte ganz stoppen sei nicht möglich
Der Appell von nationalen wie internationalen Tierschutzorganisationen und auch Politikern, grenzüberschreitende Lebendtiertransporte in Zeiten der Krise zu stoppen, bleibt unbeantwortet/ungehört. Die EU lockerte die Abfertigung von Tiertransporten in der Zwischenzeit in einem Schreiben an die zuständigen Ministerien sogar, welches "Heute" vorliegt.
Tierschutzminister Rudi Anschober ließ die Möglichkeit prüfen, Österreichs Tiertransporte ins Ausland temporär ganz zu unterbinden. Die Transporte lebender Tiere ganz zu verbieten sei derzeit EU rechtlich nicht möglich, so Anschober in einer aktuellen Aussendung, aber man bemühe sich um "Verbesserung". Daher hat der Tierschutzminister am Karfreitag einen Erlass zur Verschärfung bei grenzüberschreitenden Lebendtiertransporten unterzeichnet.
Mit diesen Regelungen sollen Lebendtiertransporte in Corona-Krise verbessert werden
"Wenn Tiere wissentlich stundenlang an der Grenze stehen und die Weiterfahrt unsicher ist, dann ist unnötiges Tierleid absehbar, das kann und darf kein Tierfreund einfach akzeptieren! Derartige Praktiken entsprechen auch nicht der EU-Tiertransportverordnung und das wird Rudi Anschober gewiss nicht so hinnehmen", heißt es aus Anschobers Büro auf Facebook.
So werden Amtstierärzte ab jetzt angewiesen, im Rahmen der sogenannten Plausibilitätsprüfung, Tiertransporte nur abzufertigen, wenn ein rascher Transport gewährleistet werden kann, "hierfür sind längere Wartezeiten an den Grenzübergängen zu berücksichtigen", heißt es in dem Erlass.
Langstreckentransporte von Lebendtieren in Drittstaaten sind bis auf weiteres nur zu gestatten, wenn folgende Voraussetzungen zusätzlich zu den allgemeinen Anforderungen
an den Transportplan gemäß Art. 14 der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 im Rahmen der Plausibilitätsprüfung erfüllt werden:
1. die Angabe der Grenzübergänge, wobei plausibel darzulegen ist, dass der Übertritt für Fahrer und Betreuer - hinsichtlich der bestehenden Pandemie-Situation - möglich sowie in Bezug auf die beförderten Tiere grundsätzlich gestattet ist.
2. die anzufahrenden Kontrollstellen, einschließlich einer Bestätigung, dass die Unterbringung der Tiere möglich ist (ausreichend vorhandene Kapazität)
3. Temperaturvorhersagen für die geplante Zeit des Transports entlang der gesamten Route.
Zusätzlich müssen sich die Transporteure verpflichten, nach dem Transport einen Foto- oder Videobeweis zu erbringen, der die Situationen beim Grenzübertritt und beim Entladen der Tiere dokumentiert. "Mit dieser Auflage wird gewährleistet, dass die Tiere nicht stundenlang an Grenzübergängen leiden, sondern die gesetzlichen Tierschutzstandards eingehalten werden", heißt es in einer Aussendung.
Hier ist der gesamte Erlass nachzulesen. "Erlass, Vorgehen bei Lebendtiertransporten während Covid19 (11.04.2020)"
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