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ÖGK lehnt ab! Wiener zahlt für Physiotherapie 900 Euro 

Ein Wiener (30) verletzte sich beim Fußballspielen sein Knie. Der Arzt verschrieb ihm eine Physiotherapie. Nun musste er 900 Euro dafür bezahlen.

Maxim Zdziarski
Die ÖGK lehnte die Kostenrückerstattung vorerst ab.
Die ÖGK lehnte die Kostenrückerstattung vorerst ab.
Picturedesk / Leserreporter

Es hätte ein nettes "Kickerl" unter Freunden werden sollen, doch der Sommerabend endete für einen Angestellten im Spital. Mathias S. (30, Name von der Redaktion geändert) verabredete sich mit seinen Kollegen im August letzten Jahres zum Fußballspielen auf der Marswiese in Hernals. Doch beim Flanken knickte der 30-Jährige um und verletzte sich schwer. Die Ärzte stellten nach einer Magnetresonanz die bittere Diagnose: Kreuzbandriss im Knie. 

Arzt verschrieb Physiotherapie

"Ich bekam von meinem Arzt insgesamt 10 Heilgymnastik-Einheiten verschrieben", erzählt Mathias im "Heute"-Talk. Doch die physikalischen Institute, die Verträge mit der ÖGK haben, waren zu dem Zeitpunkt maßlos überfüllt. Wartezeiten von drei Monaten auf einen Physio-Termin sind auch heute noch keine Seltenheit. Der von Schmerzen geplagte Wiener entschloss sich daher, die Therapie in einem privaten Institut zu machen und diese selbst zu bezahlen. Kostenpunkt: 900 Euro.

ÖGK lehnte Kostenrückerstattung ab

"Meine Hoffnung war, dass ich die Rechnung später bei der ÖGK einreichen kann und eine gewisse Summe rückerstattet bekomme", so Mathias. Doch sein Ansuchen wurde abgelehnt. Der Grund: Auf den Dokumenten waren keine Zeitangaben für die einzelnen Therapie-Einheiten angegeben.

"Solange ich von der ÖGK keine Rückerstattung bekomme, kann ich die Rechnungen auch nicht bei meiner Unfallversicherung einreichen. 900 Euro sind aufgrund der aktuellen Teuerungen enorm viel Geld für mich", klagt der 30-Jährige im "Heute"-Talk. 

Kostenersatz beträgt 28 Euro

Die Pressestelle der ÖGK erklärte gegenüber "Heute", dass Patienten in solchen Fällen die korrigierte Honorarnote mit einer Zahlungsanweisung nachgereicht werden kann. Wichtig dabei: Die Dauer der Einheiten muss angegeben sein. "Der Kostenersatz in einem physikalischen Institut wird mittels der Tagsatzpauschale abgegolten. Diese beträgt ab 01.01.2023 28,14 Euro", erklärt man weiter. 

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