Politik
OeBS-Prozess: Große Erinnerungslücken
Mit großen Erinnerungslücken kämpfte am zweiten Verhandlungstag der Hauptangeklagte des Schmiergeldprozesses der Nationalbank-Tochter Oesterreichische Banknoten- und Sicherheitsdruck GmbH (OeBS), Ex-OeBS-Geschäftsführer Michael Wolf. Fünf Stunden dauerte seine Einvernahme. Immer wieder wurde Wolf auf etliche Widersprüche zu seinen bisherigen Aussagen vor der Staatsanwaltschaft hingewiesen.
Mit großen Erinnerungslücken kämpfte am zweiten Verhandlungstag der Hauptangeklagte des S, Ex-OeBS-Geschäftsführer Michael Wolf. Fünf Stunden dauerte seine Einvernahme. Immer wieder wurde Wolf auf etliche Widersprüche zu seinen bisherigen Aussagen vor der Staatsanwaltschaft hingewiesen.
Wolf, der sich gleich zu Beginn seiner Befragung "schuldig im Sinne der Anklage" bekannte, bekräftigte seine bisherige Verantwortung. Auf die Frage eines Anwaltes, ob er keine Möglichkeit gesehen habe, ohne rechtswidriges Verhalten zu positiven Geschäftsergebnissen zu kommen, meinte der Angeklagte: "Meines Erachtens nicht". Die Aufsichtsräte, darunter Nationalbank-Gouverneur Ewald Nowotny, habe er "nicht falsch" informiert, aber vielleicht "mangelhaft", räumte Wolf ein.
"Wenn es lukrativ gewesen wäre"
Dass es damals ab dem Jahr 2005 nicht anders als mit Schmiergeldzahlungen gegangen sei, sei sicher am Markt gelegen, und nicht an seiner mangelhaften Geschäftsführung. Er hätte die Verträge mit der Aserbaidschanischen Nationalbank (ANB) auch abgeschlossen, wenn die 20 Prozent nicht auf den Preis aufgeschlagen sondern davon abgezogen worden wären, "wenn es lukrativ gewesen wäre".
Es sei ihm relativ rasch klar gewesen, dass hinter den Kickback-Zahlungen keine realen Leistungen steckten, sondern es sich um Schmiergeld handelte. Die Endempfänger seien ihm aber nicht bekannt gewesen, vermutlich "Entscheidungsträger in oder über der Zentralbank von Aserbaidschan".
Viele Widersprüche
Auf viele Fragen von Richter Georg Olschak, Staatsanwalt Volkert Sackmann, den neun Anwälten und drei Privatbeteiligtenvertretern konnte oder wollte Wolf nicht antworten, zuckte mit den Schultern, dachte lang nach oder korrigierte seine Aussagen nach genauerem Nachfragen dahin gehend, dass er seine Antwort nur "erschlossen" habe. Etwa wenn er gefragt wurde, wer in der OeBS die Kalkulation zum Auftragspreis gemacht habe.
Zu diesem Thema heißt es in einem OeBS-internen Schreiben, es gebe in der OeBS einen Ablauf, "der scheinbar vom Vertrieb ignoriert wird. Es gibt auch keinerlei Protokolle oder Schriftlichkeiten den möglichen Auftrag betreffend. Informationen kommen unstrukturiert und ausschließlich mündlich. Der dafür vorgesehene Ordner wird selten gefüllt".
Zahlreiche Dokumente, Protokolle von Sitzungen und Verträge wurden an die Wand projiziert, in denen es um die inkriminierten "Provisionen" bei den Banknotendruckaufträgen für Aserbaidschan und Syrien ging. Eine Rechnung der panamesischen Briefkastenfirma Venkoy, über die die Millionen-Provisionszahlungen liefen, hatte einen besonders kurzen Inhalt. "Für so einen Zettel überweisen Sie fast zwei Millionen Euro?" fragte der Richter.
Nowotny anfangs Beschuldigter
Nationalbankgouverneur Ewald Nowotny war von der Staatsanwaltschaft anfangs auch als Beschuldigter einvernommen worden, später wurden die Ermittlungen gegen ihn aber eingestellt. Richter Olschak hielt Wolf die Aussagen Nowotnys vor: Ihm sei auf Nachfrage versichert worden, dass vor Ort konkrete Leistungen - für die Provisionen - erbracht worden seien. "Er hat nicht nachgefragt", sagte Wolf heute. Wenn Nowotny wirklich nicht nachgefragt habe, "dann lügt er bei seiner Vernehmung", kommentierte der Richter.