Niederösterreich

ÖAMTC warnt – alte Parkscheine in Wien bald ungültig

Die alten Wien-Parkscheine, die pro Stunde noch 2,20 Euro kosteten, sind nur noch bis 30. Juni gültig. Dann zählen nur noch die teureren Parkscheine.

Erich Wessely
Diese Parkscheine in Wien laufen jetzt ab.
Diese Parkscheine in Wien laufen jetzt ab.
"Heute"/Wessely

Mit Jänner 2023 hat die Stadt Wien die Parkgebühren um 14 Prozent erhöht: Konkret bedeutet dies eine Anhebung der Tarife auf 1,25 Euro pro halbe Stunde. Eine Stunde Parken kostet jetzt in Wien 2,50 Euro.

Frist endet mit dem 30. Juni 2023

Wiener Parkscheine, die vor dem 1. Jänner dieses Jahres erworben wurden und 2,20 Euro pro Stunde kosteten, behielten vorerst ihre Gültigkeit. Aber Achtung: Die Frist endet mit 30. Juni 2023 – danach dürfen die alten Kurzparkscheine nicht mehr verwendet werden.

"Wer das trotzdem tut, parkt faktisch ohne gültigen Parkschein und muss mit einer Strafe wegen Falschparkens in der herkömmlichen Höhe von 36 Euro rechnen", so ÖAMTC-Verkehrsexperte Matthias Nagler. Wer das Fahrzeug also in Bezirken abstellt, für die keine gültige Ausnahmegenehmigung vorliegt – sprich das Wiener "Parkpickerl" – sollte ab 1. Juli gut darauf achten, ausschließlich neue Parkscheine zu benutzen. Die bekannten bunten Zettel gibt es auch weiterhin für jeweils 30, 60, 90 oder 120 Minuten.

All jenen, die ihre Parkgebühren digital via Handyparken bezahlen, werden bereits automatisch die erhöhten Tarife verrechnet.

Rückgabe von alten Parkscheinen nicht möglich

"Eine Rückgabe oder ein Umtausch von alten Parkscheinen ist nicht möglich – wer nach Ablauf der Frist, sprich ab 1. Juli, noch welche besitzt, bleibt leider darauf sitzen", stellt Matthias Nagler klar.

"Keine finale Rechtsprechung"

Dennoch rät der ÖAMTC-Experte Betroffenen, abgelaufene Parkscheine nicht einfach wegzuwerfen: "Wer noch über größere Mengen an Kurzparkscheinen verfügt und sie nicht mehr aufbrauchen kann, sollte diese vorsichtshalber aufbewahren – bislang gibt es nämlich keine finale Rechtsprechung darüber, ob die Verweigerung von Umtausch bzw. Gebühren-Refundierung eigentlich rechtens ist", so Nagler abschließend.

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