Niederösterreich
Gutachten fertig – darum starb Kellnerin im Teich
Mitte Oktober verschwand die Frau aus NÖ nach der Arbeit spurlos. Dann fand man sie tot im Fischteich. Sie stand unter Alkohol- und Drogeneinfluss.
Mitte Oktober sorgte das Verschwinden der beliebten Kellnerin der Gastronomie des Anglerparadies Hessendorf (Horn) für großes Aufsehen. Tagelang wurde die 48-Jährige gesucht. Auch ein Verbrechen wurde vermutet. Doch ein jetzt veröffentlichtes Gutachten schließt Fremdverschulden aus.
Frau konnte sich nicht aus Auto befreien
Nach über einer Woche wurde die vermisste Frau bei einer großen Suchaktion in einem Teich in Langau (Bezirk Horn) gefunden. Die Tote befand sich dabei in ihrem Fahrzeug, einem Mopedauto. Seitens der Staatsanwaltschaft Krems an der Donau wurde die Sicherstellung und Obduktion des Leichnams sowie die Sicherstellung des Fahrzeuges angeordnet.
Weitere Erhebungen zur Ursache werden durch die Kriminalisten fortgeführt. Vermutet worden war ein Unfall, Suizid, theoretisch könnte es auch eine Straftat gewesen sein – die Obduktion sollte Klarheit bringen.
Jetzt veröffentlichte die Polizei das Obduktionsergebnis: Im Zuge der durch die Staatsanwaltschaft Krems/Donau angeordneten und seitens des Gerichtsmedizinischen Instituts Wien durchgeführten Obduktion konnte als Todesursache Tod durch Ertrinken diagnostiziert werden. Das toxikologische Untersuchungsergebnis ergab eine Alkohol- und Suchtmittelbeeinträchtigung.
Suizidgedanken? Holen Sie sich Hilfe, es gibt sie.
In der Regel berichten wir nicht über Selbsttötungen - außer, Suizide erfahren durch die Umstände besondere Aufmerksamkeit.
Wenn Sie unter Selbstmord-Gedanken, oder Depressionen leiden, dann kontaktieren Sie die Telefonseelsorge unter der Nummer 142; täglich 0-24 Uhr
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Bei der ebenfalls durch die Staatsanwaltschaft in Auftrag gegebenen Sachverständigen-Begutachtung des verunfallten Aixam-Fahrzeuges konnten keinen Manipulationen oder andere Beschädigungen am Fahrzeug, welche den Sturz in den Teich hervorgerufen oder positiv beeinflusst hätten, festgestellt werden. Hinweise auf Fremdverschulden liegen nicht vor.