Politik

Nur mehr 237 Euro Mindestsicherung für Impfgegner

Impfverweigerern droht jetzt sogar die Streichung der Mindestsicherung. Sie soll stufenweise gekürzt werden – auf schließlich 237 Euro monatlich.

Rene Findenig
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Arbeitslosengeld und Mindestsicherung stehen vor der Streichung – für Impfverweigerer wird es eng.
Arbeitslosengeld und Mindestsicherung stehen vor der Streichung – für Impfverweigerer wird es eng.
Tobias Steinmaurer / picturedesk.com

Impfverweigerern droht nicht nur der Verlust des Arbeitslosengeldes, auch die Mindestsicherung kann gestrichen werden. Diese Pläne wurden am Samstag bekannt und sorgten für Schlagzeilen nicht nur in Österreich, sondern auch in Deutschland. Wie es im "Profil" heißt, liege bereits ein Stufenplan am Tisch. Wenn jemand die Arbeitsaufnahme verweigere "kürzen wir die Bezüge in einem ersten Schritt automatisch um 25 Prozent", so der Sprecher des Wiener Soziallandesrates Peter Hacker, Mario Dujakovic.

Weiter geht es dann stufenweise zu Kürzungen um 50 Prozent und am Ende um 100 Prozent. Nicht betroffen sein sollen Kinder, Pensionisten oder körperlich beeinträchtigte Personen, sehr wohl aber Personen, die arbeiten könnten, Stellen aber ablehnen, weil sie dazu geimpft sein oder werden müssten. In Wien sind das laut den Angaben des Magazins rund 46.500 von 128.000 Beziehern. Vollbeziehern würden dann 237 Euro im Monat bleiben – der Wohnanteil von 25 Prozent der Mindestsicherung, der von den Sanktionen unberührt bleibt.

AMS sperrt Arbeitslosengeld

Der "Standard" berichtete bereits am Donnerstag darüber, dass es aus dem Arbeitsministerium unter Minister Martin Kocher (ÖVP) neue Restriktionen für Arbeitslose gibt. Lehnen diese eine zumutbare Stelle nur deswegen ab, weil sie sich dafür gegen Corona impfen lassen müssten, sollen ihnen die Bezüge, konkret das Arbeitslosengeld gesperrt werden. Dasselbe gilt, wenn sie sich aus diesem Grund gar nicht erst bewerben.

Hintergrund ist laut "Heute"-Infos, dass sich das AMS immer wieder mit Menschen auseinandersetzen muss, die eine Stelle verweigern, weil sie sich nicht gegen Corona impfen lassen wollen. Das AMS fragte deswegen beim Arbeitsministerium nach, wie mit diesen Personen umzugehen sei. Dabei verwies man mittels eines Schreibens (nicht wie anfangs angenommen per Erlass) auf die geltende Rechtslage.

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