Politik
3 Jahre Haft drohen! Sebastian Kurz wird Prozess gemac
Altkanzler Sebastian Kurz wurde zusammen mit zwei Kompagnons wegen mutmaßlicher Falschaussage im Ibiza-U-Ausschuss angeklagt. Es drohen 3 Jahre Haft.
"Der Strafrahmen für das zur Last gelegte Delikt beträgt bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe." – Mit diesen Worten machte die Wirtschafts- und Korruptions-Staatsanwaltschaft (WKStA) Freitagmittag öffentlich, was sich schon länger abzeichnet: Altkanzler Sebastian Kurz wird im sogenannten CASAG-Verfahrenskomplex – CASAG steht für Casinos Austria AG – angeklagt!
Kurz zuvor war der ehemalige ÖVP-Chef via X (ehemals Twitter) mit einer eigenen Stellungnahme vorgeprescht: "Es ist für uns wenig überraschend, dass die WKStA trotz 30 entlastender Zeugenaussagen dennoch entschieden hat, einen Strafantrag zu stellen. Die Vorwürfe sind falsch und wir freuen uns darauf, wenn nun endlich die Wahrheit ans Licht kommt und sich die Anschuldigungen auch vor Gericht als haltlos herausstellen."
Es ist nur das letzte Kapitel in diesem juristischen Tauziehen um eine mögliche Falschaussage des Altkanzlers im Ibiza-Untersuchungsausschuss vor mehr als zwei Jahren. "Na" soll er dort auf die Frage geantwortet haben, ob er in die Bestellung von Thomas Schmid zum ÖBAG-Chef involviert war – obwohl er es Chats zufolge sehr wohl gewesen sein soll.
Neben Kurz sind noch zwei weitere Personen wegen "mutmaßlicher Käuflichkeit der Türkis-Blauen Bundesregierung" insbesondere rund um die ÖBAG-Affäre angeklagt. Eine davon ist Bernhard Bonelli. Er war bis Dezember 2021 Kabinettschef im Bundeskanzleramt.
Bei der dritten Person handelt es sich um Bettina Glatz-Kremsner, die frühere Generaldirektorin der Casinos Austria und zwischenzeitlich auch EVN-Aufsichtsrätin.
Prozessbeginn im Oktober
Der Strafantrag wurde laut WKStA bereits am 11. August eingebracht. Wie es nach der Strafprozessordnung vorgesehen ist, wurde der Strafantrag jedoch vor der Zustellung an die Angeklagten und Ausschreibung der Hauptverhandlung erst einer Prüfung durch den Richter unterzogen. Der umfangreiche Akt umfasst mehrere Kisten, der Strafantrag über 100 Seiten.
Gegenstand des Verfahrens sind Aussagen im Ibiza-Untersuchungsausschuss in den Jahren 2020 und 2021 sowie Angaben im Ermittlungsverfahren. Die WKStA wirft den Angeklagten falsche Beweisaussagen vor.
Der Prozessbeginn wurde auf 18. Oktober 2023 festgesetzt. Es gilt für alle Genannten die Unschuldsvermutung.