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Nun droht 70 Millionen €-Lücke bei Familienbehilfe
Eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs könnte eine Nachzahlung von 290 Mio. Euro notwendig machen – doch es gibt nur 220 Mio. an Rücklagen.
Verstößt die türkis-blaue Indexierung der Familienbeihilfe für Kinder im Ausland gegen EU-Recht? Seit 2019 bekommen Familien, deren Kinder in anderen Ländern leben, höhere oder geringere Leistungen, je nachdem wie hoch dort die Lebenshaltungskosten sind.
So wird für ein elfjähriges Kind in Österreich 142 Euro pro Monat gezahlt, in Dänemark bekommt es sogar 179, in Ungarn nur 81. Eine Praxis, die laut Empfehlung von Generalanwalt Richard de la Tour an den EuGH rechtswidrig ist – was schwerwiegende Folgen mit sich bringen würde.
70 Mio. Lücke
Entscheidet der EuGH demnächst rechtskräftig, dass die Indexierung der Familienbeihilfe gegen EU-Recht verstößt, muss Österreich den betroffenen Familien nämlich das Geld rückwirkend auszahlen. Insgesamt 290 Millionen Euro wären dann fällig, wobei die derzeit vorhandenen Rücklagen nur 220 Millionen abdecken. Somit existiert eine 70 Millionen Euro-Lücke, die Neos-Familiensprecher Michael Bernhard mittels Anfrage an das Familienministerium aufgedeckt hat. Er kritisiert: "Für die antieuropäische Showpolitik, mit der man Pflegekräfte vergrault hat, wird den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlen Jahre später die Rechnung präsentiert.“
Was passiert mit denen, die zu viel bekamen?
Im letzten Jahr zahlte Österreich für 28.870 Kinder, die im Ausland leben, angepasste Leistungen aus. Die Indexierung gibt es beim Familienbonus, beim Kinderabsetzbetrag, und bei der Familienbeihilfe, wobei die Schwankungen bei der letzteren am größten ausfallen. Unklar ist, was nach einem entsprechenden EuGH-Urteil mit jenen Familien passieren würde, die höhere Leistungen als die in Österreich üblichen Beträge ausbezahlt bekommen haben. Betroffen sind allerdings nur wenige Personen: In der Schweiz waren es 2021 68 Kinder, in Norwegen drei.