"Gefängnis ist Gefängnis"

Normale Haft – so sieht das neue Leben von Fritzl aus

Eine Entlassung von Josef Fritzl aus dem Häfen wurde zwar abgelehnt, dennoch wird der 88-Jährige nun in eine normale Haft verlegt. Was das bedeutet.

André Wilding
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    Das erste Foto seit 15 Jahren: Josef Fritzl am Weg zum Landesgericht Krems.
    Das erste Foto seit 15 Jahren: Josef Fritzl am Weg zum Landesgericht Krems.
    Sabine Hertel

    Eine nicht öffentliche Anhörung des im Inzestfall von Amstetten zu lebenslang verurteilten und in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesenen Josef Fritzl hat am Donnerstag in Krems mit der bedingten Entlassung aus dem Maßnahmenvollzug geendet. Der 88-Jährige soll in den Normalvollzug kommen, bleibt bis zur Rechtskraft aber im derzeitigen Setting. Verteidigerin Astrid Wagner sprach von einem "großen Teilerfolg", Ziel bleibe aber die generelle bedingte Entlassung.

    Die Verlegung in den Normalvollzug ist auf zehn Jahre bedingt. Nachweisen muss der 88-Jährige eine regelmäßige Psychotherapie sowie psychiatrische Untersuchungen. Die Entscheidung des Dreiersenats ist nicht rechtskräftig, da der Anhörung kein Vertreter der Staatsanwaltschaft beigewohnt hatte und daher auch keine Erklärung abgegeben wurde. Die Anklagebehörde hat laut Gerichtsangaben nun 14 Tage Zeit, um Rechtsmittel anzumelden. Möglich ist eine Beschwerde an das Oberlandesgericht Wien.

    "Werden Entscheidung ganz genau prüfen"

    "Wir werden die Entscheidung ganz genau prüfen und danach über das weitere Vorgehen entscheiden", teilte die Leiterin der Staatsanwaltschaft Krems, Susanne Waidecker, der APA mit. Man habe von dem Beschluss aus den Medien erfahren, dieser liege der Anklagebehörde noch nicht vor. Befunden wurde am Donnerstag auch bereits über eine bedingte Entlassung. Dieser Schritt wurde aber aus spezialpräventiven Gründen abgelehnt, hieß es vom Gericht.

    Der "Horror-Vater von Amstetten" wird als in die normale Haft verlegt. Doch wie sieht eigentlich der neue Alltag des 88-Jährigen, der laut Astrid Wagner "hochgradig dement" ist, genau aus? "Es wird sich der Alltag nicht wesentlich ändern. Gefängnis ist Gefängnis", stellte die Top-Anwältin weiter klar. Fritzl werde jetzt aber anderswo untergebracht, also "nicht mehr in der Abteilung, wo er bisher war. Aber es wird sich für ihn nicht gar so viel ändern", so Wagner weiter.

    "Gefängnis ist Gefängnis"

    Der Grund: Fritzl wird auch weiterhin durch das Gutachten bedingt eine Psychotherapie bekommen. "Ich werde auch dafür plädieren, dass er auch kognitives Ergo-Training in Anspruch nimmt", sagt die Star-Anwältin. Das müsse der 88-Jährige nun "vermehrt machen". Konkret werde sich laut Wagner für Fritzl aber "nicht viel ändern". Stattdessen werde der Alltag "relativ ähnlich bleiben". "Gefängnis ist Gefängnis", unterstreicht die Anwältin noch einmal.

    Wagner versicherte aber auch, dass sie "schon nächstes Jahr" wieder einen Antrag auf Entlassung stellen werde. "Aber wie schnell das gehen wird, weiß man natürlich nicht. Aber ich hoffe doch in absehbarer Zeit. Man muss aber eines wieder sagen: die durchschnittliche Mindestanhaltedauer bei der lebenslangen Freiheitsstrafe ist in Österreich doch 18 Jahre bis 22 Jahre. Das ist der Durchschnitt", so die Star-Anwältin. Bei ihm (Anm. Fritzl) könne man aber natürlich argumentieren, dass er bereits "besonders betagt" sei.

    Die gesetzliche Mindestzeit sei laut Wagner aber 15 Jahre – und genau diese sei nun abgelegen. Bei dem 88-Jährigen würde aber vor allem auch der gesundheitliche Aspekt hinzukommen. So habe sich der gesundheitliche Zustand von Josef Fritzl vor allem im letzten Jahr rapide verschlechtert, so die Anwältin. "Diese wahnhaften Episoden, wo er sich dann alles mögliche einbildet, das war vorher nicht so stark", stellte Astrid Wagner weiter klar.

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