Politik

Niemand weiß, wie wir Weihnachten feiern dürfen

Die Verordnung für das Ende des Lockdowns ist da. Die darin enthaltenen Maßnahmen gelten aber nur bis 21. Dezember.

Heute Redaktion
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Ob heuer ein großes Familienfest zu Weihnachten stattfinden kann, ist noch unklar.
Ob heuer ein großes Familienfest zu Weihnachten stattfinden kann, ist noch unklar.
Getty Images/iStockphoto

Am Mittwoch hat die Bundesregierung das Lockdown-Ende verkündet. Die Ausgangsbeschränkungen enden für Geimpfte und Genesene am kommenden Sonntag. Doch nicht alle Bundesländer sperren gleichmäßig auf. Österreich wird wieder zum Fleckerlteppich: Neun Bundesländer, fünf verschiedene Wege.

In Vorarlberg, Tirol und dem Burgenland  öffnen auch Gastronomie und Hotellerie bereits am 12. Dezember, die Sperrstunde wurde mit 23 Uhr angesetzt. Verpflichtend sind allerdings zugewiesene Sitzplätze. In den anderen Bundesländern erfolgt die Gastro-Öffnung später.

Maskenpflicht in allen Innenräumen

Jetzt ist die Verordnung des Gesundheitsministeriums zu den neuen Schutzmaßnahmen da. Ungeimpfte müssen weiterhin im Lockdown verharren. Für sie gelten Ausgangssperren von 0 bis 24 Uhr. In allen geöffneten Bereichen gilt die 2G-Regel. Das bedeutet, dass nur Geimpfte und Genesene Zutritt für Lokale, Hotels und Co. haben.

Weiters gilt die FFP2-Maskenpflicht in allen geschlossenen Räumen. In Restaurants und Lokalen muss sie am Weg zum Sitzplatz und zur Toilette getragen werden. Speisen und Getränke dürfen in den Betriebsstätten nur im Sitzen an Verabreichungsplätzen konsumiert werden.

Die Nachtgastronomie bleibt noch geschlossen. Die Kultur darf zwar wieder starten, allerdings nur mit Veranstaltungen bis zu 2.000 Personen und mit zugewiesenen Sitzplätzen. Kulturveranstaltungen ohne zugewiesene Sitzplätze dürfen nur mit maximal 25 Personen stattfinden. Outdoor liegt die Höchstgrenze bei max. 300 (ohne zugewiesene Sitzplätze) bzw. bei max. 4.000 Personen (mit zugewiesenen Sitzplätzen).

Treffen mit maximal vier Personen im privaten Bereich

Laut Verordnung dürfen einander bei privaten Zusammenkünften maximal vier Personen aus unterschiedlichen Haushalten mit 2G-Nachweis treffen, wobei dabei höchstens sechs minderjährige Kinder nicht einzurechnen sind.

In Lokalen sind Zusammenkünfte ohne ausschließlich zugewiesene und gekennzeichnete Sitzplätze mit bis zu 25 Teilnehmern in geschlossenen Räumen und mit bis zu 300 Teilnehmern im Freien wie beispielsweise Hochzeits-, Geburtstags- oder Weihnachtsfeiern zulässig. Alle Teilnehmer benötigen einen 2G-Nachweis. Stattfinden darf dies allerdings nur zwischen 5 und 23 Uhr.

Die Verordnung läuft allerdings am 21. Dezember aus, da Ausgangsbeschränkungen nur jeweils für zehn Tage beschlossen werden können und erst danach durch den Hauptausschuss verlängert werden können. Somit stehen die Regeln für das Weihnachtsfest oder Silvester noch gar nicht fest.

Wie Familienfeiern an den Feiertagen stattfinden können und wen man überhaupt treffen darf, ist also noch unklar. Ob diese Verordnung mit den Ausgangsbeschränkungen verlängert wird, muss kommende Woche im Hauptausschuss beschlossen werden.

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