Recht auf Umtausch & Co.

Nicht happy mit deinem Geschenk? Das kannst du tun

Was tun, wenn ein Weihnachtsgeschenk nicht gefällt oder passt? Welche Rechte Konsumenten in solchen Fällen haben, erklärt eine Juristin des VKI.

Heute Life
Nicht happy mit deinem Geschenk? Das kannst du tun
Wer mit seinem Geschenk nicht zufrieden ist, muss nicht gleich verzagen.
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Nicht jedes Weihnachtsgeschenk bringt Freude: Vielleicht passt ein Kleidungsstück nicht, ein technisches Gerät funktioniert nach dem Auspacken nicht, oder das Geschenk gefällt einfach nicht. Welche Rechte haben Konsumenten in solchen Fällen? Manuela Robinson, Leiterin der nationalen Rechtsberatung des Vereins für Konsumenteninformation (VKI), klärt auf.

Umtausch bei Nichtgefallen

Von einem im Geschäft gültig geschlossenen Kaufvertrag kann man nicht ohne Weiteres zurücktreten. Der Umtausch einer Ware ist kein gesetzlich verankertes Recht, sondern ein Zugeständnis des Händlers. Viele Unternehmen zeigen sich jedoch gerade im Weihnachtsgeschäft kulant und räumen ihren Kunden eine Umtauschmöglichkeit ein. Um sicherzugehen, dass ein Umtausch möglich ist, empfiehlt es sich, bereits vor dem Kauf nach den Bedingungen zu fragen und diese schriftlich – beispielsweise auf der Quittung – festhalten zu lassen. Meistens erhalten Kunden keinen Geldersatz, sondern die Möglichkeit, die Ware umzutauschen oder einen Gutschein zu erhalten.

Rücktrittsrecht bei Online-Käufen

Beim Online-Shopping haben Verbraucher ein gesetzlich verankertes Rücktrittsrecht, da die Ware vor dem Kauf nicht geprüft werden kann. Die Rücktrittsfrist beträgt 14 Tage ab Erhalt der Lieferung. Manche Online-Händler bieten freiwillig auch längere Rückgabefristen an. Für einen Rücktritt genügt eine formlose Erklärung, schriftlich ist jedoch empfehlenswert. Ein kommentarloses Zurückschicken der Ware genügt hingegen nicht. Zu beachten ist, dass für bestimmte Produkte – etwa personalisierte Waren (graviertes Schmuckstück) oder entsiegelte Datenträger – kein Rücktrittsrecht besteht.

"Muss aufs Geld schauen": Weihnachtsgeschenke zu teuer

Gewährleistung: Die Rechtslage bei Mängeln

Die Gewährleistung ist ein gesetzlich garantiertes Recht, das unabhängig vom Kaufort (stationär, online) gilt. Stellt sich heraus, dass ein Produkt fehlerhaft ist, hat der Käufer Anspruch auf Reparatur, Austausch, Preisminderung oder Rückzahlung. Unternehmen sind verpflichtet, diese Ansprüche zu erfüllen und können die Gewährleistung weder ausschließen noch einschränken.

Garantie: Freiwillige Leistung mit Bindung

Die Garantie ist eine freiwillige Zusatzleistung, die vom Unternehmen oder Hersteller angeboten wird. Die genauen Bedingungen sind in den Garantiebedingungen festgelegt und variieren je nach Unternehmen. Wenn eine Garantie gegeben wurde, ist diese jedoch verbindlich und muss eingehalten werden.

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Auf den Punkt gebracht

  • Weihnachtsgeschenke, die nicht passen oder gefallen, können oft umgetauscht werden, wobei dies kein gesetzlich verankertes Recht ist, sondern ein Zugeständnis des Händlers.
  • Bei Online-Käufen haben Verbraucher ein 14-tägiges Rücktrittsrecht, und bei fehlerhaften Produkten besteht ein gesetzlicher Anspruch auf Gewährleistung, unabhängig vom Kaufort.
red
Akt.
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