Österreich
Neues Gutachten nach Tod von verbrühter Leonie
Nachdem 2014 die zweijährige Leonie starb, weil sie sich mit 72 Grad heißem Wasser unter der Dusche verbrüht hatte, liegt nun laut "ORF Wien" ein neues Gutachten vor. Demnach hätte es keine Auswirkungen auf den tödlichen Ausgang des Falles gehabt, dass das Kind erst 28 Stunden nach den Verbrennungen ärztliche Hilfe in Anspruch genommen hätten.
Nachdem 2014 , weil sie sich mit 72 Grad heißem Wasser unter der Dusche verbrüht hatte, liegt nun laut "ORF Wien" ein neues Gutachten vor. Demnach hätte es keine Auswirkungen auf den tödlichen Ausgang des Falles gehabt, dass das Kind erst 28 Stunden nach den Verbrennungen ärztliche Hilfe in Anspruch genommen hätten.
Ein Einfluss der verzögerten Behandlung auf den Todeseintritt sei nicht nachweisbar, heißt es laut Bericht im Gutachten. Das Gutachten wurde von der Staatsanwaltschaft im Rahmen der Ermittlungen gegen Leonies Vater eingeholt. Ursprünglich stand im Raum, dass eine sofortige Einlieferung des Kindes ins Spital dem Mädchen das Leben hätte retten können.
Auch der Verdacht, der Vater habe Leonie als Strafe absichtlich unter die heiße Dusche gestellt, hatte sich in einem Gutachten nicht bestätigt. Vielmehr sei der Warmwasserboiler der Wohnung in Wien-Floridsdorf defekt gewesen und habe das Wasser ständig auf 72 Grad erhitzt. Noch ein weiteres Gutachten hat ergeben, dass nicht die Verbrennungen des Mädchens zum Tod geführt haben. Nicht auszuschließen sei eine Schädigung der Leber durch Medikamente während der Spitalsbehandlung.
Ob der Vater des Mädchens nun überhaupt angeklagt wird, ist unklar. Sein Verteidiger sieht den Mandanten jedenfalls entlastet. Weiterhin muss er sich aber an ein Betretungsverbot für die Wohnung halten, in der Leonies Mutter mit zwei weiteren Kindern lebt.