Österreich-News
Neuer ORF-Aufreger – gekündigt, weil er Maske abnahm
Neuer Wirbel um den ORF: Wie nun bekannt wird, soll ein behinderter Mitarbeiter hinausgeworfen worden sein, weil er seine Corona-Maske abnahm.
Ein absurdes Nachspiel hat laut "Presse" ein Foto eines ORF-Mitarbeiters. Der behinderte Mann, einst in der Administration des Unternehmens tätig, soll rausgeworfen worden sein, weil er gegen die Corona-Regeln verstoßen haben soll. Passiert war der Vorfall laut Bericht im Jahr 2020. Der Mitarbeiter habe damals an einem Schützenwettbewerb teilgenommen – erfolgreich, weshalb es zu einem Siegerfoto kam. Für dieses soll der Mann seine Corona-Schutzmaske kurz abgenommen haben, was ihm nun offenbar die Kündigung einbrachte.
Hintergrund ist laut "Presse", dass der Mann Ende März 2020 als Behinderter und damit Teil der Covid-Risikogruppe vom Dienst freigestellt worden war. Dem Vernehmen nach hatte der ORF seinen Mitarbeitern damals mitgeteilt, dass sich auch im Privatleben keinem Infektionsrisiko aussetzen sollten. Mit dem Aufkommen des maskenlosen Fotos kam der Fall ins Rollen und soll durch mehrere Instanzen bis zum Obersten Gerichtshof gegangen sein. Dieser entschied, dass die ausgesprochene Kündigung unzulässig gewesen sei, da es sich um einen "geringfügigen Verstoß" gehandelt habe.
Weiter Tauziehen um die neue ORF-Gebühr
Indes geht das Tauziehen um die neue ORF-Gebühr weiter, bekanntlich muss ab 2024 jeder Haushalt bezahlen. Je nach Bundesland kostet das künftig zwischen 15,20 und 22,45 Euro im Monat. Rechtsanwältin Astrid Wagner warnte in "Heute" bereits davor, die Zahlung zu verweigern. Gesetzlich sei derzeit zwar noch nichts geregelt, aber so einfach wird man es den Verweigerern wohl nicht machen, hieß es. "Es ist zu erwarten, dass man dann einen Mahnbescheid bekommt. Wenn man das weiterhin nicht bezahlt, dann wird man wahrscheinlich gepfändet werden", erklärt Wagner.
Es gibt allerdings Möglichkeiten, die ORF-Abgabe zu umgehen. Das ist allerdings mit einigen Bedingungen verbunden. So darf etwa das Haushalts-Nettoeinkommen einer Person 1.243,49 Euro nicht überschreiten. Bei zwei Personen im Haushalt darf das Nettoeinkommen maximal 1.961,75 Euro betragen, für jede weitere Person 191,87 Euro. Mit den entsprechenden Nachweisen sind zudem Arbeitslose, Gehörlose oder Beihilfebezieher zum Kinderbetreuungsgeld befreit. Wenn das genannte Einkommen nicht überschritten wird, sind auch viele weitere Personenkreise von der Gebühr befreit.