Politik
Neuer Beschluss:Arbeitspflicht für Asylwerber gefordert
Die Länder hätten einstimmig beschlossen, dass Asylwerber zur Arbeit verpflichtet werden können. Rechtlich soll das aber gar nicht möglich sein.
In Finkenstein am Faaker See trafen sich am Mittwoch die Flüchtlingsreferenten der Bundesländer mit Innenminister Gerhard Karner. Besprochen wurden dabei aktuelle Themen und Anpassungen im Bereich des Asylwesend, auch das liebe Geld spielte einmal mehr eine große Rolle.
Hier ging es insbesondere um die Anpassung bestimmter Höchstsätze in der Grundversorgung. Gefordert wurden von den Ländern weiters zusätzliche Leistungen für vulnerable Gruppen. "Wenn eine Erhöhung der Kostensätze notwendig ist, dann liegt hier die Verantwortung selbstverständlich auf Seiten des Bundes, richtet Salzburgs Sozial-Landesrat Christian Pewny (FPÖ) aus.
Arbeitspflicht für Asylwerber?
Einstimmig beschlossen wurde laut Landes-Medienzentrum das Vorhaben, dass Asylwerbende künftig zu gemeinnützigen Hilfstätigkeiten, etwa bei Freiwilligenorganisationen oder Kommunen, verpflichtet werden können. Grundsätzlich sollen die Verfahren freilich schneller abgewickelt werden, "aber während der Verfahrens haben die Antragsstellenden Zeit, um für die Gesellschaft tätig zu sein", befindet Pewny.
„"Einstimmig wurde heute auch folgender Punkt beschlossen: Asylwerbende sollen künftig zu gemeinnützigen Hilfstätigkeiten, etwa bei Freiwilligenorganisationen oder Kommunen, verpflichtet werden können." – Landes-Medienzentrum Salzburg“
Oberösterreichs Flüchtlingsreferent Wolfgang Hattmannsdorfer (ÖVP) sieht das ähnlich: "Die Menschen haben auch eine Verpflichtung dem Land gegenüber, das sie aufnimmt." Details dazu soll das Innenministerium nun bis zur nächsten Konferenz im Dezember ausarbeiten. "Was bei dieser Initiative aber ausgeschlossen werden muss, ist die Unterwanderung des Arbeitsmarktes durch die Asylwerbende", ergänzt Pewny.
"Wird es nicht geben"
Zweifel an diesem Plan lassen aber erste Reaktionen aus dem Bund aufkommen. Grünen-Asylsprecher und Nationalratsabgeordneter Georg Bürstmayr stellt klar, dass es solch eine Arbeitspflicht mit den Grünen "nicht geben" wird. Sie wäre rechtlich nicht machbar sowie sozial- und arbeitsmarktpolitisch "völlig unsinnig".
Der am Mittwoch gefasste Beschluss sei nur einer, so eine Pflicht generell zu prüfen und rechtlich überhaupt nicht bindend. Zudem gibt es bereits eine Regelung zur Arbeit im Auftrag von Gemeinden (etwa Rasenmäharbeiten).Selbst Bundeskanzler Karl Nehammer stellte bereits klar: Eine solche Pflicht müsse für alle Bezieher von Sozialleistungen – also auch Österreicher – gleichermaßen gelten.
Ein weiteres Problem in diesem Themenkomplex ist, dass viele Asylwerber arbeiten wollen, aber nicht dürfen. Hier gibt es angesichts des Fachkräftemangels in Bundesländern wie Tirol hingegen Vorstoße dazu, das leichter zu ermöglichen. "Bevor man über eine Arbeitspflicht für Asylwerber*innen spricht, müssen die Hürden für diejenigen abgebaut werden, die arbeiten wollen", sagt deswegen auch Wiens Integrationsstadtrat und Vizebürgermeister Christoph Wiederkehr.