Wiener Linien

Neue Ticket-Regeln in Öffis – das musst du jetzt wissen

Die Wiener Linien passen Kündigungsregelungen bei Jahreskarte an. Das müssen Öffi-Nutzer in der Bundeshauptstadt jetzt dazu wissen.

Newsdesk Heute
Neue Ticket-Regeln in Öffis – das musst du jetzt wissen
Blick in die Wiener U-Bahn-Station Volkstheater im Oktober 2024.
MAX SLOVENCIK / APA / picturedesk.com

Ab dem 1. Jänner 2025 werden die Kündigungsregeln für die Jahreskarte der Wiener Linien weitestgehend an die bereits geltenden Kündigungsregeln des Klimatickets Österreich (KTÖ) angeglichen.

Für Jahreskarten mit Gültigkeitsbeginn ab Neujahr ist eine reguläre ("ordentliche") Kündigung erst mit dem Ablauf von sieben Monaten ohne Angaben von Gründen möglich.

Im Fall der Kündigung wird ein zusätzlicher Monatsbetrag ("Tarifersatzleistung" laut Tarifbestimmungen) fällig. Der Monatsbetrag entspricht einem Zwölftel jenes Tarifs, der zum Zeitpunkt der Kündigung für den Jahreskarten-Vertrag gilt.

Die Regelung gilt für alle Jahreskarten, unabhängig davon, ob es eine Neuausstellung oder ein Weiterbezug einer bestehenden Jahreskarte ist.

Eine Sonderkündigung vor Ablauf der sieben Monate ist nur aus speziellen und wichtigen Gründen mit bestimmten Nachweisen möglich, die da sind.

Diese Gründe sind:

  • Übersiedelung an einen Wohnort außerhalb des Gültigkeitsgebietes der Jahreskarte
  • Eintritt von Arbeitslosigkeit
  • Todesfall des Jahreskartenbesitzers
  • Wegfall von Fremdzahler*innen (etwa, wenn die Firma das Ticket gezahlt hat)
  • Umstieg auf ein gleichwertiges Produkt wie etwa KlimaTicket Österreich oder VOR KlimaTicket MetropolRegion bzw. Jahres-Streckenkarte des VOR

Für die Kündigung ist die Rückgabe der Jahreskarte in den Info- oder Ticketstellen oder eine Zusendung per Post inklusive eines formlosen Kündigungsschreibens erforderlich. Eine reguläre Kündigung der digitalen Jahreskarte ist von den Kunden im WienMobil Ticketshop durchzuführen.

Einmalzahler erhalten die für die restlichen Monate der Vertragslaufzeit vorausgezahlten Beträge nach der Kündigung zurück und bezahlen den zusätzlichen Monatsbetrag.

Bei Kunden mit Abbuchungsauftrag wird dieser nach der Kündigung eingestellt und sie bezahlen noch den einen zusätzlichen Monatsbetrag.

1/50
Gehe zur Galerie
    <strong>01.11.2024: "Redets deppat": Lugner-Ex rastet betrunken im TV aus</strong>. "Wildsau" Lydia bringt im "Forsthaus Rampensau" das Chaos. In der neuen Folge dreht sie richtig auf und lässt Tränen fließen<a data-li-document-ref="120070098" href="https://www.heute.at/s/redets-deppat-lugner-ex-rastet-betrunken-im-tv-aus-120070098">. <strong>Weiterlesen &gt;&gt;</strong></a>
    01.11.2024: "Redets deppat": Lugner-Ex rastet betrunken im TV aus. "Wildsau" Lydia bringt im "Forsthaus Rampensau" das Chaos. In der neuen Folge dreht sie richtig auf und lässt Tränen fließen. Weiterlesen >>
    ATV

    Auf den Punkt gebracht

    • Die Wiener Linien ändern ab dem 1
    • Jänner 2025 die Kündigungsregelungen für die Jahreskarte, die dann weitgehend den Regeln des Klimatickets Österreich entsprechen
    • Eine ordentliche Kündigung ist erst nach sieben Monaten möglich und erfordert die Zahlung eines zusätzlichen Monatsbetrags, während Sonderkündigungen nur aus wichtigen Gründen mit Nachweisen zulässig sind
    red
    Akt.