Wirtschaft

Neue ORF-Gebühr – so viele wollen jetzt schon klagen

Das neue ORF-Gesetz sorgt weiter für Ärger. Eine Sammelklage gegen die ORF-Gebühr nimmt jetzt richtig Fahrt auf. "Heute" mit neuen Details.  

Lucas Ammann
ORF-Zentrum am Küniglberg: 710 Millionen Euro fließen künftig an den Österreichischen Rundfunk. 
ORF-Zentrum am Küniglberg: 710 Millionen Euro fließen künftig an den Österreichischen Rundfunk. 
REUTERS

Es tut sich was in Sachen ORF-Haushaltsabgabe. Nachdem die Regierungsparteien Anfang Juli das neue ORF-Gesetz samt Beitragspflicht für jeden Haushalt im Nationalrat beschlossen hatten, schlossen sich der Prozessfinanzierer LVA24 und Rechtsanwalt Oliver Felfernig zusammen, um gegen die Abgabe rechtlich vorzugehen. Der Prozessfinanzierer übernimmt dabei alle Verfahrenskosten, die Individualbeschwerde vor dem Verfassungsgerichtshof ist also für Interessenten kostenlos. Nur im Falle des Erfolgs behält sich LVA24 15 Prozent der möglicherweise zu Unrecht eingehobenen ORF-Gebühr ein. 

Tausende Interessenten

"Derzeit ist unser Innendienst damit beschäftigt die Vielzahl an Anmeldungen zu kategorisieren", erklärt Ekaterina Yaneva aus der LVA24-Geschäftsführung gegenüber "Heute". Wie berichtet, gibt es drei Interessenten-Kreise: Bisherige GIS-Zahler, bisherige Nicht-GIS-Zahler und Unternehmen, die neuerdings unter die Beitragspflicht fallen.

Die Initiative gegen die ORF-Haushaltsabgabe erfreut sich nun großer Beliebtheit, wie der Prozessfinanzierer auf "Heute"-Anfrage preisgibt. "Obwohl erst seit 08. August 2023 die Möglichkeit besteht, sich zur Sammelklage anzumelden, haben sich bereits mehrere tausend Interessenten bei uns gemeldet", sagt Yeneva im "Heute"-Gespräch.

Anmeldungen weiterhin möglich

Doch trotz des großen Andrangs sammelt man weiterhin auf der Website Unterstützer: Bis voraussichtlich 15. Dezember 2023 soll man sich dort noch anmelden können. Vor dem Verfassungsgerichtshof bekämpft werden kann das Gesetz dann mit Inkrafttreten am 1. Jänner 2024. Damit man möglichst schnell die entsprechenden Beschwerden vorbereiten kann, laufen die Vorbereitungen der Juristen bereits ab Ende November diesen Jahres an. "Damit eine möglichst frühe Anrufung des Verfassungsgerichtshofs sichergestellt werden kann", so die LVA24-Geschäftsführung. 

Jeder zahlt - auch ohne Gerät

Künftig wird die ORF-Abgabe jeder entrichten müssen - egal, ob man die Angebote des ORF konsumiert oder nicht. So will es das neue Gesetz. Das stört auch den Prozessfinanzierer und seine Juristen: "Als besonders fragwürdig wird in diesem Zusammenhang die Regelung durch den Gesetzgeber empfunden, wonach künftig auch zahlungspflichtig ist, wer über gar kein Empfangsgerät verfügt bzw. überhaupt kein ORF-Programm konsumiert."

Anwalt Felfernig hatte zuvor schon erklärt, die neue Gebühr verstoße in ihrer jetzigen Form gegen den Gleichheitsgrundsatz. Deshalb geht er davon aus, dass das Gesetz verfassungswidrig sein könnte. Wer mitmachen möchte, muss volljährig sein und seinen Hauptwohnsitz in Österreich haben. Welche Personen bzw. Unternehmen dann tatsächlich als Beschwerdeführer geeignet seien, könne man noch nicht sagen, die diesbezüglichen Überprüfungen würden derzeit laufen, sagt das Prozessfinanzierungsunternehmen. 

"Ungebrochenes Interesse"

LVA24 hat in der Vergangenheit schon mehrere solcher "Sammelklagen" abgewickelt. "Dort wo wir viele Betroffene sehen, bündeln wir Ansprüche und finanzieren sogenannte 'Sammelklagen'. Unsere bisherigen Schwerpunkte diesbezüglich waren der 'Spätrücktritt bei Lebensversicherungen' und der 'Meinl-Anlegerskandal'", erklärt die Geschäftsführerin von LVA24. Die Nachfrage zur Übernahme von Prozessfinanzierungen sei "ungebrochen". Wo es wirtschaftlich sinnvoll und möglich sei, würde man Betroffene mit dieser Finanzierung entsprechend unterstützen. Darunter fielen insbesondere Gesellschaftsstreitigkeiten, Bauprozesse und Schadenersatzklagen. 

Doch wie kam es zur Idee, auch im Falle des neuen ORF-Gesetzes die entsprechenden Verfahren zu finanzieren? "Unsere aktuelle Sammelklage zur Abschaffung der ORF-Haushaltsabgabe haben wir aufgrund vermehrter Empörung bestehender LVA24 Kunden und allgemeiner Anfragen von Neukunden aufgesetzt", so der Prozessfinazierer abschließend.  

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    Polizisten mussten das ORF-Zentrum abriegeln.
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